Vermieterin reagiert nicht auf Kündigung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Folgende Problematik, mein Freund und ich möchten aus unserer Wohnung ausziehen. Wir hatten eine fristgerechte Kündigung mit der Post losgeschickt und der Vertrag sollte damit Anfang Mai enden.

    Nun ist das Problem das die Vermieterin sich immer noch nicht meldet und auf Anrufe nicht reagiert um endlich einen Übergabetermin zu vereinbaren oder zumindest zu bestätigen das Sie die Kündigung erhalten hat.

    Leider waren wir so dumm und gutgläubig das wir das Schreiben normal abgeschickt haben ohne Einschreiben oder Einwurfbestätigung.

    Nun würde ich gerne meinen neuen Mietvertrag unterschreiben aber traue mich nicht da ich ja immer noch nicht weiß ob wir wirklich aus der Wohnung ausziehen können.

    Könnt ihr mir einen Tipp geben wie man sich nun am besten verhalten soll? Finde immer nur in Beiträgen das als Nachweis reicht, wenn man so ein Einfwurfschreiben mit Rückschein benutzt hat aber das haben wir nun mal leider nicht...

    Hoffe auf Antworten und wünsche euch ein wundervolles sonniges Wochenende :)

  • Leider waren wir so dumm und gutgläubig das wir das Schreiben normal abgeschickt haben ohne Einschreiben oder Einwurfbestätigung.

    Mit anderen Worten, ihr habt noch nicht gekündigt und seid darauf angewiesen dass der Vermieter eure Kündigung auch ohne Einschreiben akzeptiert. Entweder ist euer Vermieter ein Schlitzohr, oder er hat tatsächlich die Kündigung nicht erhalten. Also noch einmal kündigen, aber jetzt per Einwurfeinschreiben.

  • Danke...

    Aber ich kann keine weiteren 3 Monate in dieser Drecksbude bleiben.

    Andere Möglichkeiten gibt es nicht?

    Und was heißt hier "auch ohne EInschreiben akzeptiert" bei meinen bisherigen Wohnungskündigungen war es nie ein Problem, dass die Kündigung mit einer normalen Sendung kam.

    Einmal editiert, zuletzt von Buettca (14. April 2018 um 16:27)

  • Hallo,

    Und was heißt hier "auch ohne EInschreiben akzeptiert"

    Im Normalfall kündigt man Verträge nachweislich. Im Falle eines Mietvertrages (bei dem es dann ja auch um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht) geschieht dies in der Praxis nun mal nur per Einschreiben mit Einwurf (wobei ich eher ein Einschreiben mit Rückschein empfehlen würde).

    Ohne ein solches Einschreiben kannst Du naturgemäß kaum die fristgerechte Kündigung nachweisen - weder gegenüber dem Vermieter noch ggf. gegenüber einem Gericht. Wo es dann auch ohne jegliches Interesse ist, wie Du bisher eventuelle Mietverträge gekündigt hast.

    Gruß!

  • Dir auch Danke. Aber gibt es denn nicht noch irgendeine andere Möglichkeit? Ich kann und will wirklich nicht länger in der Wohnung bleiben und ein Nachmieter käme ja auch nicht in Frage, da die Frau sich ja einfach nicht meldet und bei so einer Vermieterin würde ich auch niemanden die Wohnung anpreisen.

  • Hallo,

    und ein Nachmieter käme ja auch nicht in Frage, da die Frau sich ja einfach nicht meldet

    sorry - aber das Thema hatten wir doch schon:

    ihr habt noch nicht gekündigt und seid darauf angewiesen dass der Vermieter eure Kündigung auch ohne Einschreiben akzeptiert. Entweder ist euer Vermieter ein Schlitzohr, oder er hat tatsächlich die Kündigung nicht erhalten.

    Wenn die Vermieterin nichts von einer Kündigung weiß, kann sie auch nicht reagieren.

    ein Nachmieter käme ja auch nicht in Frage, da die Frau sich ja einfach nicht meldet und bei so einer Vermieterin würde ich auch niemanden die Wohnung anpreisen.

    Was denn nun? Du beschwerst Dich einerseits, daß Du keinen Nachmieter nennen kannst, weil sich die Vermieterin nicht meldet - um im gleichen Atemzug zu erklären, daß kein Nachmieter vorhanden wäre, weil Du die Wohnung niemanden "anpreisen" würdest. Ich mache mal ganz vorsichtig auf den Widerspruch in solchen Aussagen aufmerksam...

    Gruß!

  • Ja aber der Brief wird sicherlich angekommen sein. Also wird Sie davon wissen.

    Hatte gehofft, das hier irgendjemand was anderes noch beitragen könnte, da in allen anderen Foren erwähnt wird das eine Kündigung eine einseitige Sache sei.

    Naja ist nun auch egal. Schönen Tag noch

  • Hallo,

    Ja aber der Brief wird sicherlich angekommen sein. Also wird Sie davon wissen.

    Vermutung Deinerseits oder nachweisbares Wissen? Ich gehe mal nach bisherigem Verlauf von Vermutung aus.

    da in allen anderen Foren erwähnt wird das eine Kündigung eine einseitige Sache sei.

    Ja - sofern die Kündigung innerhalb der Fristen nachweisbar vorgenommen wird.

    Naja ist nun auch egal. Schönen Tag noch

    Tut mir leid, wenn hier nicht die Antworten gegeben wurden, die Du Dir erhofft hast. Ist natürlich nun blöd für Dich und Dein Ego (denn schließlich haben weder die Vermieterin noch wir hier im Forum einen Fehler begangen, sondern ausschließlich Du selbst, was Du nicht einsehen willst) - ändert aber nichts daran, daß Du rein rechtlich nicht die fristgerechte Kündigung nachweisen kannst.

    Naja, ist nun auch egal. Schönen Tag noch.

    Gruß!

  • Ja aber der Brief wird sicherlich angekommen sein. Also wird Sie davon wissen.

    Das hat dir deine Glaskugel verraten? Also jetzt darauf zu pochen, dass der Brief angekommen wäre ist einfach nicht sinnvoll. Briefe gehen bei der Post verloren, das ist Fakt und bestreitet auch keiner, deiner kann dazu gehören.

    Hatte gehofft, das hier irgendjemand was anderes noch beitragen könnte

    Das kann ich dir erfüllen:
    Der Mitfühlende: Es tut mir ja so leid für dich, aber deine Situation sieht gerade schlecht aus, da du den Nachweis nicht erbringen kannst, das tut mir ja alles so leid.
    Der Vermieterhassender: Dieses verdammte Vermieterschwein wird den Brief sicherlich lachend verbrannt haben!!!!11!!!! Verklagen solltest du denn und Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung!!!!!!

    Der Träumer: Ach, einfach lieb und nett Anschreiben und dann wird sich alles gütlich einigen und du wirst keine Probleme haben
    Der Gehässige: Selbst Schuld, pech gehabt
    Der Jurist: Die Kündigung stellt ein Gestaltungsrecht dar, womit einseitig eine bestimmte Rechtsfolge herbeigeführt werden kann. Dieses Gestaltungsrecht muss mittels einer empfangsbedürftigen Willenserklärung geltend gemacht werden. Zudem muss das Schriftformerfordernis gewahrt bleiben. Nach § 130 BGB muss eine abgegebene Willenserklärung erst zugehen damit diese wirksam wird. Nach der herrschenden Theorie des Herrschaftsbereich muss die Kündigung also in den Briefkasten landen. Dafür bist du nach zivilrechtlichen Vorschriften beweispflichtig. Diesen Beweis kannst du nicht erbringen und hast darum schlechte Karten.

    Der böse Anstifter: Du und dein Freund behaupten einfach einen persönlichen Einwurf im Briefkasten und fertig, 2 vs 1 und sie hat verloren. Muahahahahahahahah

    Ich hoffe du hast jetzt genügend Beiträge erhalten.

    Jetzt noch kurz mal Ernst, deine Handlungsmöglichkeiten sind folgende:

    - Du versuchst eine Bestätigung vom Erhalt der Kündigung zu bekommen (ganz unwahrscheinlich)

    - Du kündigst erneut nur mit Einschreiben und Rückschein oder wenn du auf ganzer Linie sicher gehen willst per Gerichtsvollzieher (denn nur da wird auch der Inhalt der Erklärung 100% Beweisfest aufgenommen)

    - Du versuchst es mit einem Nachmieter/Aufhebungsvertrag und bist auf die Kulanz angewiesen.

    Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

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