Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu einer recht verzwickten Sache.

    Ein Bekannter von mir hat seine Eigentumswohnung vermietet. In geraumer Zeit wird er sich von seiner Frau trennen und überlegt - auch aus finanziellen Gründen - von seinem gemieteten Haus in seine Eigentumswohnung wieder umzuziehen.

    Sein Haus kann er wohl erst zum Ende des Jahres kündigen

    Die Wohnung ist seit 1,5 Jahre vermietet an ein Ehepaar mit 2 Kindern. Das eine Kind ist geistig etwas behindert, ist 17 oder 18 Jahre alt.

    Könnte es hier zu Problemen kommen, wenn er seinen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt ?

    Es kommt ihm nicht auf 1 - 2 Monate drauf an, er würde auch mehr als 3 Monate Zeit geben, dass die Mieter sich umsehen könnten nach einer neue geeigneten Wohnung.

    Danke schon vorab
    Grüsse
    Sunshine

  • Könnte es hier zu Problemen kommen, wenn er seinen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt ?

    Um hier ene ehrliche Antwort geben zu können, brauchte man nachgewiesene hellseherische Fähigkeiten. Wenn die Kündigung für die jetzigen Mieter eine besondere Härte darstellt, müsste die Entscheidung von einem Gericht kommen. Und wie dort entschieden wird........da wären wir wieder am Anfang meines Beitrags:

    Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

  • Ok danke - also gibt es aktuell keine gesetzliche Vorgaben, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erschweren würden?! Verstehe ich das richtig? Ausser die Mieter würde es als besondere Härte ansehen, wenn Ihnen quasi heute zum Jahresende (obwohl nur 3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt wurde. Wobei ich sage, ich wohne selbst ein einer Eigentumswohnung eines älteren Ehepaares. Wenn man eine Wohnung von privat mietet muss man prinzipiell immer damit rechnen, finde ich.
    Danke

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