Ok danke - also gibt es aktuell keine gesetzliche Vorgaben, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erschweren würden?! Verstehe ich das richtig? Ausser die Mieter würde es als besondere Härte ansehen, wenn Ihnen quasi heute zum Jahresende (obwohl nur 3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt wurde. Wobei ich sage, ich wohne selbst ein einer Eigentumswohnung eines älteren Ehepaares. Wenn man eine Wohnung von privat mietet muss man prinzipiell immer damit rechnen, finde ich.
Danke
Beiträge von Sunshine15
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