Beiträge von Südpfälzer

    Hallo,

    Mieter X hat eine größere Schramme im Laminat hinterlassen.

    Reparaturspachtel in der richtigen Farbe.

    Da muss nichts gewechselt werden.

    Zitat

    Laminat ist vor 2006 verlegt wurden. Wielange ist "Lebensdauer" von Laminat? Muss Mieter X das Laminat neu ersetzen lassen? oder zählt diese schramme nach 5 Jahren zu Gebrauchsspuren?

    Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße

    Sind imho normale Gebrauchsspuren, die Lebensdauer sollte bei ca. 10 jahren liegen.

    (Wo der Schreibtischstuhl steht können natürlich wesentlich mehr Schrammen auftreten, dies passiert aber auch bei einem Teppichboden).

    Zitat

    Das Laminat ist billiges Baumarktzeugs. Es wurde schräg verlegt. Also ein Auswechseln ist unmöglich bzw muss das ganze Wohnzimmer aufgerissen werden.

    Man kann auch bei normaler Verlegeweise nicht einfach Platten auswechseln sondern muss von einer Wand aus die Platten entfernen.
    Also Zimmer ausräumen und in ein zwei Stunden ist die Sache erledigt.
    Auch bei schräger Verlegeweise.

    Zitat

    Desweiteren gibt es keine Rest vom Verlegen. Das heißt ja dass der Vermieter sich mit einer Reperatur zufrieden geben muss oder? Dazu kommt das das Lamitnat sich an einigen STellen wölbt, das ja anscheinend von der Verlgeung herrührt. Das müsste ich ja nicht tragen oder?

    Wölbungen können Verlegeprobleme sein (zu schmale Wandfugen, auf Teppichboden verlegt, zu lange Laminatstrecke) oder durch Feuchtigkeit herrühren.
    Vermietersache oder bei Wasserschäden ein Problem des Verursachers.

    Hi.

    Aktuell wird die Wohnung in der wir wohnen zum Verkauf angeboten.

    In meiner alten immo-scout-Merkliste habe ich gestern gesehen dass die Wohnung, die tatsächlich 79,4 qm hat, damals mit 90 qm beworben wurde.

    Im Mietvertrag ist allerdings keine Wohnfläche angegeben und in der Nebenkostenabrechnung sind die 79,4 qm korrekt genannt.

    Können wir dagegen vorgehen oder ist, da im Mietvertrag keine Wohnfläche angegeben ist, die Höhe der Miete gerechtfertigt?

    In diesem Falle wird ja die Fläche aus der NK-Abrechnung genommen, nur standen im Exposé 90 qm drin.

    -- Südpfälzer

    Die Telekom ist grundsätzlich bis zum APL zuständig, die Innenleitung liegt im Verantwortungsbereich des Grundstückeigentümers.
    Dieser kann bei Beschädigungen den Verursacher in Regreß nehmen.

    Ein (kostenpflichtiger) Austausch der Innenleitung wird nur nach Absprache mit dem Grundstückeigentümer vorgenommen da die Telekom üblicherweise nur Aufputz-Montagen (Treppenhaus, Außenwand) vornimmt oder vorhandene Leerrohre nutzt.

    Daher sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.

    Interessant erscheint mir der Passus dass das Fotografieren in den Räumlichkeiten ohne meine Zustimmung nicht gestattet ist.

    Ich gehe nämlich davon aus dass die Interessenten (Makler) Fotos von den Räumlichkeiten anfertigen wollen.

    Wie sieht es mit Bildern aus die ich dem Vermieter vor 2 Monaten überlassen hatte?

    Ich kann die Genehmigung der Veröffentlichung auf immobilienscout24.de ja jederzeit nachträglich widersprechen.
    Oder sehe ich das falsch?

    Daran glaube ich nicht wirklich.

    Noch ein paar Eckdaten: ca. 90 qm, Maisonette, 2 Bäder Stand 1989, Holzfenster Doppelverglasung ohne Wärmedämmeigenschaften, Dachfenster ohne UV-Schutz (sehr heiß im Sommer).

    Kaltmiete 550 Euro / Monate, Warmmietzuschlag 200 Euro / Monat.

    Aktueller gewünschter Verkaufspreis 175.000 Euro, bei der Kaltmiete definitiv kein Investitionsobjekt (-> es gibt wahrscheinlich nur Interessenten die mir später kündigen werden)

    Üblicher Marktpreis hier: 1400 Euro / qm (Eigentumswohnungen).

    Interessant mag erscheinen dass die exakt gleich große aber sanierte (Bäder, Fenster) Wohnung vom Nachbarn uns für 116.000 angeboten wurde. Da wir kein Interesse hatten ging diese für 128.000 Euro an den Meistbietenden ;)

    So gesehen erwarten wir keine netten Neuvermieter, sondern Eigenbedarfskündiger und sind darüber weniger erbaut.

    Ist das verständlich?

    Hallo.

    Wir sind neu hier.

    Vor 1 Jahr und 3 Monaten haben wir eine neue Wohnung bezogen, der Vermieter will sie jetzt verkaufen und hat sich nach Rücksprache mit mir für diesen Samstag mit 3 (!) Maklern und einer Kaufinteressentin angekündigt.

    Da er 150 km entfernt wohnt und aus angeblich finanziellen Gründen die Wohnung unbedingt verkaufen muss (bei Einzug legte er noch auf ein längerfristiges Mietverhältnis wert) gehen wir davon aus dass er die Besichtigungen an die Makler delegieren will.

    Wir arbeiten Schichtwechsel (Tagsüber ist mal schlafen angesagt) und sind jedes 2. Wochenende weg.

    Was wäre zumutbar an Besichtigungsterminen?
    (Mit uns abgesprochen)

    Grüße vom Südpfälzer

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