In Bezug auf das andere Thema sollte man überlegen, ob man der Mieterhöhung nicht doch zustimmt, egal ob diese nun unwirksam ist oder auch nicht.
Nein ich bezhale nicht für 53 qm dann 867 warm miete
In Bezug auf das andere Thema sollte man überlegen, ob man der Mieterhöhung nicht doch zustimmt, egal ob diese nun unwirksam ist oder auch nicht.
Nein ich bezhale nicht für 53 qm dann 867 warm miete
ja sry in der einen wohnt der Vermieter
Soweit alles richtig es ist ein Haus in zwei Wohnungen unterteilt.
Ach klar keine Eile ist nur ein für mich sehr komplexexs Thema und eine sehr undurchsichtige Vermieterin also von daher
Ich bräuchte nochmals eure Hilfe bzw einschätzung:
Folgender Fall Haus gehört dem Eigentümer Grundstück der Genossenschaft . Eigentümer gibt Ehepaar B einen Mietvertrag weil ein Haus gleich zwei Wohnungen Genossenschaft verlangt vom Eigentümer Untermietzuschuss . Müßte der Eigentümer Ehepaar B dann einen Mietvertrag oder Untermietvertrag geben ?
Ok danke erst mal dafür ein formblatt zum Unterschreiben war auch nicht dabei und die mündliche Bgründung war das sie von Nachbarn bei der Genossenschaft angeschwärzt wurde . Denn sie hätte einen Untervermietungszuschuss an die genossenschaft zahlen müßen.
So nun hier das schreiben allerdings mit einer anderen Begründung als sie mir mündlich genannt hat
danke für eure Hilfe
Bild gelöscht, nicht lesbar. Bitte erneut
als PDF über Dateianhänge hochladen
Grace
Hallo ich bräuchte mal euren Rat meine Frau und ich wohnen nun schon seit über zwei Jahren in einem Haus das unterteilt wurde in zwei wohnungen . Nun sprach mich heute meine Vermieterin an sie müße ab Mai die Miete um 15 Prozent erhöhen weil die Genossenschaft von ihr ein Zuschlag verlangen würde da sie ja untermietet . Was sie dann auf die Miete umlegen muss. ist sowas rechtes ? Kennt sich jemand damit aus zufällig ?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!