Androhung von Beobachtung

  • Hallo Liebes Forum,

    Meine Tochter und ich leben in einer Wohngung zusammen mit dem Patenonkel meiner Tochter, guten Familienfreund. Dieses Jahr zog er als Untermieter aus und eine Freundin mit Sohn zog an seiner Stelle ein. Jetzt sind wir quasi eine Alleinerziehenden-Mama- WG. Im Vorhinein haben wir mit der Hausverwaltung alles geklärt und schriftlich (per Mail) festgehalten, das der Untermietwechsel in Ordnung ist.

    Letzte Woche fragte die Hausverwaltung an, ob sie kurz morgens bei uns vorbeikommen kann, die Meldebescheinigung vorbeibringen, da an diesem Morgen eine Wohnung im gleichen Haus an neue Mieter übergeben wird, und wir uns den Weg zu Hausverwaltung so sparen könnten. Kein Problem dachte ich.

    Jetzt hat bei uns am Vorabend mein Freund übernachtET, weil es zu spät wurde und er aus Sicherheitsgründen nicht nach Hause fahren wollte. Daher war er an den besagten morgen auch da, und als die Mitarbeiterin der Hausverwaltung (HV) kam, - kam er gerade aus dem Bad raus. (ca. 8 Uhr morgens).

    Jetzt haben wir eine Email von der HV bekommen, in der drin steht, dass Sie uns in Zukunft beobachten müssen, ob wir tatsächlich keine heimlichen Untermieter haben.

    Das finde ich sehr gruselig und weiß nicht wie ich mich dem entgegenstellen soll.

    Freue mich über euer Feedback.

    Lg

  • Wenn man hier überhaupt tätig werden soll, dann wäre es ausreichend, die Verwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich hierbei um einen Übernachtungsgast handelt.

    Beobachten heißt nicht, dass nun Kameras angebracht werden oder Du täglich Kontrollbesuche bekommst. Im Zweifel wird die HV höchstens mal überprüfen, ob ein neuer Name am Briefkasten klebt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • .....dann wäre es ausreichend, die Verwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich hierbei um einen Übernachtungsgast handelt.

    Er hat sich ja mit Namen vorgestellt und gleich im Gespräch auf die Fragen der Mitarbeiterin der Hausverwaltung geantwortet. Die Ihn ja gleich "befragt" hat an Ort und stelle. Und Ihr freiwillig Auskunft gegeben über seinen Wohnort.

    Die Email kam dann zwei Tage später.

  • Jetzt hat bei uns am Vorabend mein Freund übernachtET, weil es zu spät wurde und er aus Sicherheitsgründen nicht nach Hause fahren wollte. Daher war er an den besagten morgen auch da, und als die Mitarbeiterin der Hausverwaltung (HV) kam, - kam er gerade aus dem Bad raus. (ca. 8 Uhr morgens).

    Antwort von mir wäre an meinen Vermieter/die Hausverwaltung:

    ;) Ein paar "nette" Urteile gibt es hier:

    AG Frankfurt/m spricht in einem Urteil sogar von bis zu 3 Monaten.

    Cool bleiben, die Hausverwaltung hat überhaupt kein Recht zur

    zur Überwachung. :)

    Was ist daran gruselig? Einfach solch einen falschen Verdacht nicht mehr aufkommen lassen und gut ist!

    smilie_girl_101.gif Wie soll der TE das anstellen? Auf Besuch verzichten? :)



  • Er hat sich ja mit Namen vorgestellt und gleich im Gespräch auf die Fragen der Mitarbeiterin der Hausverwaltung geantwortet.

    Dann würde ich diese E-Mail ignorieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist mir klar. Ich frage mich vor allem ob das erlaubt ist?

    Was soll erlaubt sein? Das die Hausverwaltung in zukunft besser aufpassen will ob du dir unerlaubte Untermieter einquartierst? Ja klar, warum sollte das nicht eraubt sein?

  • Was soll erlaubt sein? Das die Hausverwaltung in zukunft besser aufpassen will ob du dir unerlaubte Untermieter einquartierst? Ja klar, warum sollte das nicht eraubt sein?

    Eine Überwachung des Mieters, etwas grenzwertig! Die Untervermietung

    wurde vorher geklärt. Bitte nichts durcheinander werfen hier.

    eine Freundin mit Sohn zog an seiner Stelle ein. Jetzt sind wir quasi eine Alleinerziehenden-Mama- WG. Im Vorhinein haben wir mit der Hausverwaltung alles geklärt und schriftlich (per Mail) festgehalten, das der Untermietwechsel in Ordnung ist.



    Die Untervermietung wurde geklärt und Besuch geht die Hausverwaltung

    nichts an, Fakt, Punkt!



  • Eine Überwachung des Mieters, etwas grenzwertig!

    Wo ist von "Überwachung" die Rede? Ich würde das so verstehen, das die HV nun vermehrt auf unerlaubte Untermieter achten will. Solange das nicht in irgend eine Form von unerlaubten "Stasimethoden" ausartet ist das doch eigentlich nur die etwas forschere Umschreibung des Normalzustandes.

    Ich wüsste auch nicht was man darauf antworten sollte? Das man sicht verbittet Kameras aufzustellen? Alles andere scheint doch durch das einverständniss der Untervermietung geklärt zu sein, oder nicht?

  • Jetzt haben wir eine Email von der HV bekommen, in der drin steht, dass Sie uns in Zukunft beobachten müssen, ob wir tatsächlich keine heimlichen Untermieter haben.

    Das finde ich sehr gruselig und weiß nicht wie ich mich dem entgegenstellen soll.

    Welche Interpretation lässt das zu? Beobachtung, Überwachung, ich sehe

    bei der Wortwahl keinen Unterschied. Die Mietverhältnisse wurden laut

    Aussage des TE geklärt, Wohngemeinschaft. Also, benötigt es da keinerlei

    Beobachtung/Überwachung der Hausverwaltung. Denn Besuch in der

    Wohngemeinschaft geht die Hausverwaltung nichts an. Ich hoffe, da sind

    wir uns einig und das lässt auch keinen Interpretations-Spielraum.

    Andernfalls nähern wir uns tatsächlich "Stasi"-Methoden.



  • Hallo,

    naja - ich gebe Aj1900 in dieser Frage durchaus Recht. Die Aussage der Hausverwaltung ist ausschließlich so zu verstehen, daß man darauf achten werde, daß es eben nur die genehmigte WG ist und nicht durch die Hintertür weitere WG-Mitglieder ohne Absprache aufgenommen werden. Das ist seitens des Vermieters durchaus verständlich und hat eigentlich auch nichts mit illegalen Methoden zu tun. In der Mail des Vermieters steht auch nichts davon, daß Besucher nicht zulässig seien - es steht halt nur drinnen, daß man darauf achten werde, daß die WG nicht heimlich erweitert werde.

    Gruß!

  • Welche Interpretation lässt das zu?

    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Maximal kann man ja die Sache mit dem Besucher klarstellen.

  • :?: Und? Wie soll das vonstatten gehen, wenn? Der Nachweis müsste ja erbracht

    werden. Die bloße Unterstellung reicht wohl nicht aus, wenn die

    Hausverwaltung beim Besuch Jemanden antrifft.

    Dieses Jahr zog er als Untermieter aus und eine Freundin mit Sohn zog an seiner Stelle ein. Jetzt sind wir quasi eine Alleinerziehenden-Mama- WG.

    Der Nachweis über die Betriebskosten wäre auch zunächst einmal

    nicht möglich. Da der Untermieter dieses Jahr auszog und Freundin

    mit Sohn ein. Es wurde eine Wohngemeinschaft gebildet.

    Also, bliebe nur die Beobachtung/Überwachung, wer in der Wohnung

    ein und ausgeht durch unangekündigte Hausbesuche.? ;)

    ^^ Wenn ich ehrlich bin, finde ich so etwas auch gruselig.

    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Maximal kann man ja die Sache mit dem Besucher klarstellen.

    :D Genauso sieht das aus! Wer sich den unfreundlichen Normalzustand

    gefallen lässt.? Kommt tatsächlich vor!



  • Und? Wie soll das vonstatten gehen, wenn? Der Nachweis müsste ja erbracht

    werden. Die bloße Unterstellung reicht wohl nicht aus, wenn die

    Hausverwaltung beim Besuch Jemanden antrifft.

    Daher zitiere ich mich am liebsten selbst;):

    im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Man könnte auch sagen, "viel Wind um nichts".

    Wenn ich ehrlich bin, finde ich so etwas auch gruselig.

    Na ja, man kann dahinter den schwarzen Mann vermuten, ich vermute dahinter eher die faktische Ohnmacht des Vermieters/ der HV wenn es um Untervermietung geht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (3. April 2018 um 15:27)

  • Vielen Dank für eure Meinung. Vielleicht empfinde ich es auch noch zusätzlich als Verletztung meiner Privatsphäre, weil für mich der Ton die Musik macht.

    Die Aussagen der Hausverwaltung im Bezug aufs "Beobachten" waren nicht die einzige Aussage in dieser Mail, die mich stutzig gemacht hat.

    Hier sind die restlichen Orginal-Passagen:

    ".........Außerdem heißt das Kind auch nicht XXX sondern YYY? Könnten Sie uns dies kurz erläutern?......"

    Mein Gedanke war: Ich weiß nicht, was der Nachname des Kindes eine HV anzugehen hat?


    "........

    Auch dass ein Mann im Bad eingeschlossen war, fand ich seltsam. Wir hoffen nicht, dass dieser Mann auch Untermieter ist. Sie verneinten dies, jedoch - wie gesagt, war die Situation seltsam und wir werden dies beobachten müssen. ...."

    Bei zwei Kindern im Alter von 4 Jahren und Besuch einer Fremden, wer würde da nicht selbst abschließen - bei einem Gang aufs WC?

    "....... Sollte sich heraus stellen, dass die Wohnung mit mehr Leuten bewohnt wird, müssten wir Ihnen die Untervermietung absprechen. ......"


    --->Damit endetet die Email.


    Diese Email ist für mich einfach sehr komisch. Und ich komme damit nicht klar. Ich hattte noch nie Probleme mit einer HV. Und wir leben jetzt auch schon 3 Jahre in dieser Wohnung und es gab noch nie Verzug bei der Miete - im Gegenteil wir überweisen sie eigentlich immer zwischen dem 28. und 30./31. eines Monats. Keine Beschwerden, keine Probleme mit Nachbarn oder das wir mal den Winterdienst vergessen hätten. Auserdem haben wir jedes Jahr eine Nebenkostenrückerstattung bei den Heizkosten. Das müsste doch auch Aufzeigen, dass hier nicht mehr Leute leben als angegeben.


    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Falls das "Normalzustand" ist, bedeutet das dann im Umkehrschluss, dass ich das als zu "intensiv" negativ verspüre, und mich besser abgrenzen muss? Nicht falsch verstehen. Mir fehlt da einfach die Erfahrung.

  • Ich verweise hier mal auf AJ1900 Zitate. Die im weiteren Verlauf

    ganz klar darstellen, wie man das einordnen muss. Wo wir uns

    dann in der Einschätzung letztendlich einig waren.

    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Maximal kann man ja die Sache mit dem Besucher klarstellen.

    Man könnte auch sagen, "viel Wind um nichts".

    Na ja, man kann dahinter den schwarzen Mann vermuten, ich vermute dahinter eher die faktische Ohnmacht des Vermieters/ der HV wenn es um Untervermietung geht.

    Ein ziemlich untauglicher Versuch Mieter einzuschüchtern. Die Hausverwaltung

    mischt sich in Sachen ein, versucht es zumindest, die nach ihrem Anschein

    so aussehen und es aber nicht sind.

    Außerdem heißt das Kind auch nicht XXX sondern YYY? Könnten Sie uns dies kurz erläutern?

    Kann schon mal vorkommen, dass das Kind einen anderen Nachnamen

    hat. Hier auch die Nase in Sachen, die sie nichts angehen. Solange die

    gemeldete Personenanzahl in der Wohngemeinschaft stimmt, gehört

    das mit zur Privatsphäre und bedarf keinerlei Erklärungen.

    Auserdem haben wir jedes Jahr eine Nebenkostenrückerstattung bei den Heizkosten.

    Was kein Indiz ist, sondern eher der Wasserverbrauch. Wenn der sich

    im Gegensatz zu vorigen Jahren wesentlich erhöhen würde, könnte

    die Hausverwaltung eine Vermutung anstellen. Die sie dann noch

    unter Beweis stellen müsste. Einfach nur unterstellen geht da nicht.



  • Weißt Du, was ich mit solchen E-Mails mache? Ich drücke auf "löschen" und bestätige dann die Meldung, ob ich diese Nachricht dann tatsächlich unwiderruflich löschen möchte.

    Selbiges würde ich Dir empfehlen, denn:

    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft

    Nur weil jemand von der Hausverwaltung eine Situation - subjektiv - als seltsam empfindet, heißt das nicht, das dies etwas zu bedeuten hat.

    Da hat jemand seinen persönlichen Eindruck in Textform dargestellt. Nicht mehr und nicht weniger. Mir wäre meine Zeit zu kostbar, um hierauf nochmal antworten zu müssen.

    Mein Gedanke war: Ich weiß nicht, was der Nachname des Kindes eine HV anzugehen hat?

    Naja, der Vermieter hat durchaus das Recht zu erfahren, wie die Namen der Bewohner, also auch Kinder, lauten. Das würde ich hier einfach nochmal kurz durchgeben.

    Wenn Du eine E-Mail schreibst, würde ich besonnen und freundlich bleiben und nur auf das wesentliche eingehen.

    Als Beispiel:

    Sehr geehrte(r) Frau/Herrn,

    ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom ... und teile Ihnen mit, dass der Vollständige Name meines Kindes XY lautet.

    Mit freundlichen Grüßen

    ...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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