Hallo
ich habe ein Problem mit meinen ehemaligen Vermieter.
Ich bin anfang Dezember 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen,
jetzt habe ich mitte Februar die Betriebskostenabrechnung von 01.05.2009 -30.04.2010 bekommen .
Ich soll ca 400 Euro nachzahlen , der Grund dafür ist: Er hat zum ersten Mal Betriebskosten auf die Rechnung umgelegt.
So nun meine Frage : Darf er das obwohl ich ca 13 Jahre NIE solche Betriebskosten bezahlen mußte ?
Diese Kosten belaufen sich auf ca 600 Euro .
Es ist auch nicht wirklich zu erkennen wie das gerechnet wurde , es geht wohl um Grundsteuer und einer Versicherung .
Ich weiß das viel im Forum steht über Betriebskosten aber leider nicht so wie es in meinen Fall ist.
Die Endabrechnung von 01.05.2010-30.11.2010 habe ich auch noch nicht bekommen und da will er natürlich auch diese Kosten berechnen.
Also viellicht kann mir jemand von Euch helfen bei dem Problem.
mfg pendecho