Schau nochmal bite genau in deinen Mietvertrag.
Wenn da bei Nebenkostenarten wirklich nur Heizung und Wasser aufgelistet sind, dann kann auch nur dieses abgerechnet werden.
Falls allerdings z.B. dort steht, dass die NK nach Betriebskosstenverordnung abgerechnet werden, dann darf er auch Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf dich umlegen.
auch wenn das nie getan wurden ist ?
und auch in voller höhe oder gibt es dort nen prozentsatz dem man pro jahr erhöhen darf ?