Änderung Betriebskosten

  • Hallo

    ich habe ein Problem mit meinen ehemaligen Vermieter.
    Ich bin anfang Dezember 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen,
    jetzt habe ich mitte Februar die Betriebskostenabrechnung von 01.05.2009 -30.04.2010 bekommen .
    Ich soll ca 400 Euro nachzahlen , der Grund dafür ist: Er hat zum ersten Mal Betriebskosten auf die Rechnung umgelegt.

    So nun meine Frage : Darf er das obwohl ich ca 13 Jahre NIE solche Betriebskosten bezahlen mußte ?
    Diese Kosten belaufen sich auf ca 600 Euro .
    Es ist auch nicht wirklich zu erkennen wie das gerechnet wurde , es geht wohl um Grundsteuer und einer Versicherung .

    Ich weiß das viel im Forum steht über Betriebskosten aber leider nicht so wie es in meinen Fall ist.

    Die Endabrechnung von 01.05.2010-30.11.2010 habe ich auch noch nicht bekommen und da will er natürlich auch diese Kosten berechnen.

    Also viellicht kann mir jemand von Euch helfen bei dem Problem.


    mfg pendecho

  • Du hast also 13 Jahre lang eine NK-Vorauszahlung geleistet und NIE eine Abbrechnung bekommen?
    Falls ja, könntest du sogar die Vorauszahlungen komplett zurückfordern.

  • nein ich habe jedes jahr ne abrechnung bekommen ABER nie waren dort diese Betriebskosten enthalten .
    Wasser und Heizung wurden jedes Jahr ganz normal abgerechnet,
    auch wenn ich nichtmal ne eigene Wasseruhr hatte. :o
    Im Mietvertrag waren eingetragen Kaltmiete/Nebenkosten( Heizung/Wasser)und Miete für Garagen, ansonsten war darin nichts verankert.
    Da meine Vermieterin aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist/war sich darum zu kümmern hat ihr Sohn nun das übernommen und will anteilig halt diese Kosten von mir haben.
    Interressant ist das er dies RÜCKWIRKEND machen will ohne vorher mir auch nur einen Ton davon gesagt zu haben.

  • Schau nochmal bite genau in deinen Mietvertrag.
    Wenn da bei Nebenkostenarten wirklich nur Heizung und Wasser aufgelistet sind, dann kann auch nur dieses abgerechnet werden.
    Falls allerdings z.B. dort steht, dass die NK nach Betriebskosstenverordnung abgerechnet werden, dann darf er auch Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf dich umlegen.

  • Schau nochmal bite genau in deinen Mietvertrag.
    Wenn da bei Nebenkostenarten wirklich nur Heizung und Wasser aufgelistet sind, dann kann auch nur dieses abgerechnet werden.
    Falls allerdings z.B. dort steht, dass die NK nach Betriebskosstenverordnung abgerechnet werden, dann darf er auch Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf dich umlegen.


    auch wenn das nie getan wurden ist ?
    und auch in voller höhe oder gibt es dort nen prozentsatz dem man pro jahr erhöhen darf ?

  • Entscheidend dafür, welche Betriebskosten ein Vermieter abrechnen darf, sind die Vereinbarungen im Mietvertrag. Es gilt also zunächst zu prüfen, was überhaupt im Vertrag vereinbart wurde. Ist im Mietvertrag unter Umständen ein Verweis auf die §§ 1 und 2 der Betriebskostenverordnung enthalten oder sogar eine Aufstellung beigefügt, wie z.B.

    Betriebskosten gemäß Anlage 3 der II.Berechnungsverordnung (Umlage der Nebenkosten zur Miete)

    In der Betriebskostenverordnung sind die Betriebskosten aufgeführt, die ein Vermieter abrechen darf, sofern dies vereinbart wurde, allerdings gehen Individualvereinbarungen noch immer vor.

    Sofern im Mietvertrag vereinbart, darf ein Vermieter auch Betriebskostenarten in die Abrechnung aufnehmen, die in den Vorjahren nicht enthalten waren. Dies dann allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für den Abrechnungszeitraum, für den die Abrechnung erstellt wurde. Siehe hierzu auch:

    Änderung der Nebenkostenabrede durch Nichtabrechnung | Mietrecht, Betriebskostenabrechnung | Rechtslupe

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