Beiträge von Microvilli

    Da es sich um die beste Lage und somit die schönsten Wohnungen in der Stadt handelt, haben wir uns trotz der Verwaltungsgebühr für die Wohnung entschieden. Hätten wir vor Unterzeichnung gesagt wir zahlen diesen Betrag nicht, hätten wir die Wohnung sicherlich nicht bekommen. Meinung der Verwaltung ist, dass es zu viele Interessenten für diese Wohnungen gibt und daher so ein Betrag verlangt werden kann bzw. der Vermieter dafür nicht aufkommen muss.

    Was würdet ihr uns jetzt raten? Wir wollen uns nicht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses zerstreiten. Das wir im Recht sind, wussten wir schon, aber letztendlich sitzt doch der Vermieter eh am längeren Hebel.... Dann wird eben die Miete nächstes Jahr etwas erhöht, oder uns gekündigt, Gründe dafür finden sich immer.

    Schönen Guten Tag,

    ich würde mich über eure Einschätzung zu der Umlegung einer "Verwaltungspauschale" auf den Mieter in Höhe von 500 Euro interessieren, Begründung Kosten durch Wohnungsübergabe und Anmeldung bei den Stadtwerken. Wir ziehen gerade erst ein und haben diese Rechnung bekommen, allerdings schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages. Ist es deshalb rechtens, wenn schon vor Unterzeichnung dies offen festgehalten wird?

    Wir wollen keinen Streit mit der Verwaltung bzw. Eigentümern und sind unsicher wie wir uns verhalten sollen.

    Viele Grüße

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