Hallo,
die Sache ist ein wenig kompliziert, ich habe mich letztes Jahr nach 11 Jahren im guten von meinem Lebensgefährten getrennt. Auch mit unserem Vermieter hatten wir ein sehr gutes Verhältnis. Im Juli 2010 habe ich meine neue Wohnung bezogen, mündlich gekündigt (blöd) und alles war gut. Dann 3 Monate später ruft mich mein ehemaliger Vermieter an und sagt er hätte noch keine Miete für den letzten Monat, ich solle zahlen. Mein Ex zahlte natürlich. Wir kündigten schriftlich zum 31.12.2010. Da mein Ex drinnen wohnen bleiben wollte, wozu auch der Vermieter zustimmte ging alles seinen weg. Bis jetzt hat mein Ex noch keinen neuen Mietvertrag, nur die mündliche zusage vom Vermieter. Da mein Ex selbstständig ist und einige der Kunden wohl nicht gezahlt haben, hat er wohl die Miete für Februar nicht gezahlt. Was er mit dem Vermieter geklärt hat. Letzte Woche kam ein Brief von Haus und Grund (Anwalt), ich hätte ja noch Miete zu zahlen und mein Ex müsse die Wohnung bis zum 15.03.2011 räumen. Hoffe es ist verständlich. Bin ich trotz Kündigung noch für zahlungen zuständig?? Bin ich für eine Räumungsklage haftbar zu machen??
Wohnung gekündigt, Ex zieht nicht aus
-
clearwater -
26. Februar 2011 um 11:07 -
Erledigt
-
-
-
Wenn Ihre Kündigung der Wohnung vom Vermieter akzeptiert wurde, dann sind Sie aus der Sache raus, haben also mit den Mietschulden nichts mehr zu tun.
Das Anwaltsschreiben sollten Sie nicht überbewerten, denn die Anwälte schreiben immer das, was Ihnen ihr Mandant erzählt. Und Ihr Exvermieter wird wohl Ihre Kündigung des Mietvertrages nicht erwähnt haben.
Wichtig bei der Sache ist, dass Sie beweisen können, dass die gemeinsame Kündigung zum 31.12.2010 vom Vermieter angenommen wurde.
-
Vielen Dank für die schnelle Antwort Mainschwimmer,
die Kündigung wird sogar im schreiben von diesem Verein erwähnt, mit dem Satz: ich hätte die Wohnung inzwischen geräumt aber mein Ex würde sie ja noch bewohnen.
Gut, dann will ich mal hoffen das ich da nicht weiter mit rein gezogen werde. Nach Angaben meines Ex, will dieser jetzt auch dort ausziehen. -
Das ist aber keine Bestätigung dafür, dass Ihr Exvermieter der Kündigung zugestimmt hat. Und so lange Sie das nicht beweisen können, sind Sie für die Mietschulden verantwortlich.
-
Die Kündigung wurde per Einschreiben geschickt.
Im Brief der Gesellschaft schreibt der Anwalt, das sie im Auftrag vom Vermieter seine Interessen warnehmen und das sie eine Bevollmächtigung haben die auf verlangen nachgereicht wird. Das ohne vorankündigung eine Räumungs- und Zahlungsklage erhoben wird.
Desweiteren, ich zitiere: Rein vorsorglich widersprechen wir für unser Mitglied der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit -
Oh je, warum schreiben Sie nicht von Anfang an alle Fakten? Durch Ihren Auszug hat sich Ihre Pflicht, die Miete zu entrichten, nicht geändert. Ihre (und die vom Ex) geschriebene Kündigung, war zwar formell in Ordnung, dann hätte aber der VM Ihren Auszug bestätigen/akzeptieren müssen. Das hat er aber nicht gemacht.
Ihr Ex hätte auch die Wohnung verlassen müssen und da er anscheinend mit 2 Monatsmieten im Verzug ist, muss der Vermieter nicht abmahnen, da kann er die fristlose Kündigung sofort aussprechen.
-
Hallo Mainschwimmer,
Ja, das verstehe ich.
Die mündliche Zusage des Vermieters unter Zeugen. Also ein mündlicher Mietvertrag ist doch zustande gekommen. Und wenn der Vermieter die Miete entgegennimmt, was er getan hat, ist dann nicht ein neuer mündlicher Mietvertrag (laut BgB)geschlossen worden? Habe das auf einer anderen Mietrechtseite im Internet gelesen.
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. -
Hallo Clear und Mainschwimmer,
"Oh je, warum schreiben Sie nicht von Anfang an alle Fakten?"
Der Vorwurf besteht zu recht. Auch wären präzisere Datumsangaben hilfreich gewesen, bspw. hat Clear nicht gesagt, ob die gemeinsame Kündigung vom Herbst 2010 zum 31.12.10 fristgerecht und rechtsgültig war."Durch Ihren Auszug hat sich Ihre Pflicht, die Miete zu entrichten, nicht geändert."
Zumindest bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und konsequenterweise der Rückgabe der Mietsache.Da aber der Ex zur Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht geräumt hatte, sind beide Ex-Mieter, jetzt "Nutzer", weiterhin in der Pflicht, Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zu zahlen.
Zwecks Vermeidung einer Zahlungsklage würde ich (egal, wer von Euch) schleunigst die Nutzung bis 28.02.11 zahlen und die Mietsache zum gleichen Termin in vertragsgemässen(!) Zustand zurückgeben.
Es ist Eure Sache, wie Ihr Euch auseinanderdividiert; der VM ggü steht Ihr beide in der Pflicht. -
Hallo Berny,
Sie haben ja recht, hat mich eben ganz schön erschreckt so einen Brief zu bekommen.
Die Kündigung ist anerkannt und ist auch zeitlich korrekt zum Kündigungstermin angekommen, per Einschreiben mit Rückschein.
Die Absprache zwischen meinem Ex-Vermieter und Ex-Lebensgefährten das dieser dort wohnen bleibt ist lange vorher von beiden ausgesprochen worden.
Alles was geschrieben worden ist, ist richtig. Bloß was soll man tun, wenn Kündigung usw. alles korrekt abgelaufen ist. Sich der Vermieter und Ex sich einigen das dieser drinnen wohnen bleibt?? Da geht man doch nicht los und beauftragt eine Räumungsklage.Die beiden haben sich in den letzten Tagen getroffen und nach mündlicher Aussprache ist der Vermieter bereit die schriftliche Androhung natürlich nicht auszuführen. Miete ist geflossen.
Vermieter und Mieter zufrieden aber ich sitze auf heissen Kohlen.
Das kann doch nicht so weiter gehen. Der Vermietr möchte jetzt (wie bei meinem Auszug im letzten Sommer) unbedingt einen neuen Mietvertrag abschliessen. Kann ich ihn zwingen das auch endlich zu tun oder auf den mündlich geschlossenen Vertrag verweisen. Miete hat er ja schließlich angenommen.
Vielen Dank -
Wenn das Mietverhältnis von Ihnen und Ihrem Ex-Lebensgefährten fristgemäß gekündigt wurde (diesen Nachweis können Sie ja führen), dann sollten Sie auf jeden Fall darauf bestehen, dass der Vermieter Sie schriftlich per Nachtrag zum Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten zum Kündigungstermin aus dem bestehenden Mietvertrag entlässt.
Wenn ich mir die Schilderungen so durchlese, erscheint mit dies der eleganteste Weg. In diesem Fall müßte der Vermieter auch keinen neuen Mietvertrag aufsetzen.
Wichtig ist nur, dass dieser Nachtrag dann von allen Beteiligten (Vermieter, Sie und Ihr Ex-Lebensgefährte) unterschrieben wird.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!