Beiträge von clearwater

    Hallo Berny,

    Sie haben ja recht, hat mich eben ganz schön erschreckt so einen Brief zu bekommen.
    Die Kündigung ist anerkannt und ist auch zeitlich korrekt zum Kündigungstermin angekommen, per Einschreiben mit Rückschein.
    Die Absprache zwischen meinem Ex-Vermieter und Ex-Lebensgefährten das dieser dort wohnen bleibt ist lange vorher von beiden ausgesprochen worden.
    Alles was geschrieben worden ist, ist richtig. Bloß was soll man tun, wenn Kündigung usw. alles korrekt abgelaufen ist. Sich der Vermieter und Ex sich einigen das dieser drinnen wohnen bleibt?? Da geht man doch nicht los und beauftragt eine Räumungsklage.

    Die beiden haben sich in den letzten Tagen getroffen und nach mündlicher Aussprache ist der Vermieter bereit die schriftliche Androhung natürlich nicht auszuführen. Miete ist geflossen.
    Vermieter und Mieter zufrieden aber ich sitze auf heissen Kohlen.
    Das kann doch nicht so weiter gehen. Der Vermietr möchte jetzt (wie bei meinem Auszug im letzten Sommer) unbedingt einen neuen Mietvertrag abschliessen. Kann ich ihn zwingen das auch endlich zu tun oder auf den mündlich geschlossenen Vertrag verweisen. Miete hat er ja schließlich angenommen.
    Vielen Dank

    Hallo Mainschwimmer,
    Ja, das verstehe ich.
    Die mündliche Zusage des Vermieters unter Zeugen. Also ein mündlicher Mietvertrag ist doch zustande gekommen. Und wenn der Vermieter die Miete entgegennimmt, was er getan hat, ist dann nicht ein neuer mündlicher Mietvertrag (laut BgB)geschlossen worden? Habe das auf einer anderen Mietrechtseite im Internet gelesen.
    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.

    Die Kündigung wurde per Einschreiben geschickt.
    Im Brief der Gesellschaft schreibt der Anwalt, das sie im Auftrag vom Vermieter seine Interessen warnehmen und das sie eine Bevollmächtigung haben die auf verlangen nachgereicht wird. Das ohne vorankündigung eine Räumungs- und Zahlungsklage erhoben wird.
    Desweiteren, ich zitiere: Rein vorsorglich widersprechen wir für unser Mitglied der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit

    Vielen Dank für die schnelle Antwort Mainschwimmer,

    die Kündigung wird sogar im schreiben von diesem Verein erwähnt, mit dem Satz: ich hätte die Wohnung inzwischen geräumt aber mein Ex würde sie ja noch bewohnen.
    Gut, dann will ich mal hoffen das ich da nicht weiter mit rein gezogen werde. Nach Angaben meines Ex, will dieser jetzt auch dort ausziehen.

    Hallo,
    die Sache ist ein wenig kompliziert, ich habe mich letztes Jahr nach 11 Jahren im guten von meinem Lebensgefährten getrennt. Auch mit unserem Vermieter hatten wir ein sehr gutes Verhältnis. Im Juli 2010 habe ich meine neue Wohnung bezogen, mündlich gekündigt (blöd) und alles war gut. Dann 3 Monate später ruft mich mein ehemaliger Vermieter an und sagt er hätte noch keine Miete für den letzten Monat, ich solle zahlen. Mein Ex zahlte natürlich. Wir kündigten schriftlich zum 31.12.2010. Da mein Ex drinnen wohnen bleiben wollte, wozu auch der Vermieter zustimmte ging alles seinen weg. Bis jetzt hat mein Ex noch keinen neuen Mietvertrag, nur die mündliche zusage vom Vermieter. Da mein Ex selbstständig ist und einige der Kunden wohl nicht gezahlt haben, hat er wohl die Miete für Februar nicht gezahlt. Was er mit dem Vermieter geklärt hat. Letzte Woche kam ein Brief von Haus und Grund (Anwalt), ich hätte ja noch Miete zu zahlen und mein Ex müsse die Wohnung bis zum 15.03.2011 räumen. Hoffe es ist verständlich. Bin ich trotz Kündigung noch für zahlungen zuständig?? Bin ich für eine Räumungsklage haftbar zu machen??

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