Mietvertrag Tierhaltung - Formulierung unzulässig?

  • Hallo Community,

    ich habe mal eine Frage zu meinem Mietvertrag, insbesondere dem Abschnitt Tierhaltung. In dem Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:

    § 12 Tierhaltung

    Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

    Meine Freundin und ich wollen uns jetzt eine Katze halten. Damals, mit Vertragsunterschrift, haben wir der Vermieterin bereits darauf hingewiesen, dass wir uns in naher Zukunft eine Katze anschaffen möchten. Dies hat Sie zur Kenntnis genommen, und wollte informiert werden welche Art von Katze es dann wird. Jetzt will die Vermieterin nichts mehr von dieser mündlichen Vereinbarung wissen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    (1) Können wir, ohne direkte Erlaubnis / Zustimmung der Vermieterin, eine Katze in der Wohnung halten?

    (2) Wenn der durchgestrichene Satz ja nicht relevant ist, ergibt der zweite Satz ja nicht viel Sinn (da Verweis auf ersten Satz "Andere Tierhaltung...")? Ist damit der ganze Paragraph unzulässig, da man Kleintiere ja nicht verbieten darf?

    P.S. unsere Vormieterin hatte damals 2 Katzen in der selben Wohnung.

    Schonmal vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße,

    Sebastian

  • Können wir, ohne direkte Erlaubnis / Zustimmung der Vermieterin, eine Katze in der Wohnung halten?

    Nein. Katzen, wenn auch klein, sind laut BGH keine Kleintiere.

    Ergo ist die Zustimmung des VM nötig. Verweigern kann er die aber nur mit einem nachvollziehbarem Grund.

    Wenn der durchgestrichene Satz ja nicht relevant ist, ergibt der zweite Satz ja nicht viel Sinn (da Verweis auf ersten Satz "Andere Tierhaltung...")? Ist damit der ganze Paragraph unzulässig, da man Kleintiere ja nicht verbieten darf?

    Nein

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Nein. Katzen, wenn auch klein, sind laut BGH keine Kleintiere.

    Ergo ist die Zustimmung des VM nötig. Verweigern kann er die aber nur mit einem nachvollziehbarem Grund.

    D.h. ein einfaches "Nein" vom VM wäre unzulässig? Was wäre ein nachvollziehbarer Grund, um die Tierhaltung zu verweigern? Mir würde ad hoc keiner einfallen?!

    Zum einen hatte die Vormieterin bereits 2 Katzen, ergo wurden diese anscheinend genehmigt. Zum anderen haben anderen Mietparteien im selben Haus auch Haustiere, welche nicht zu Kleintieren gehören (1x Hund; 2x Katzen) Desweiteren würde die Katze keine andere Mieter stören, da sie sich ausschließlich in der Wohnung aufhalten würde. Zerstörte / Zerkratzte Tapete usw. muss eh vom Mieter vor dem Auszug bereinigt werden.


    Nein

    Warum nicht? der komplette Paragraph besteht aus einem Satz (der durchgetrichene Satz ist für mich irrelevant). Dieser Satz beginnt mit "Andere Tierhaltung..." Welche andere Tierhaltung? Hier gibt es für mich keinen Bezug ...

    Grüße

    Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von SeB89 (17. März 2018 um 10:28) aus folgendem Grund: Rechtschreibung



  • Hallo Sebastian,

    es ist ziemlich egal, ob der Satz noch Sinn macht oder nicht. Selbst wenn die Haustierregelung ungueltig sein sollte, heisst das laut BGH noch lange nicht, dass Du einfach ein Haustier halten darfst. Bei allem, was nicht unter die Kleintierregelung faellt, ist immer nioch eine Interessenabwaegung erforderlich.

    Ein einfaches "nein" reicht allerdings vor Gericht nicht aus, der Vermieter muss begruenden koennen, warum er das nicht genehmigt. Du darfst aber nicht einfach eine Katze halten, nur weil der Vermieter sein nein nicht begruendet hat. Vielmehr musst Du Deinen Vermieter auf Zustimmung verklagen.

    Tust Du das nicht und haeltst die Katze trotzdem, kann Dir der Vermieter kuendigen. Diese Kuendigung wird zwar von den Gerichten kassiert, wenn der Vermieter keine Gruendefuer das Verbot auffuehren kann. Aber wenn doch...

    Gruende, die schon akzeptiert wurden:

    - bei anderen Mietern schon auf Sanierungskosten wegen Katzenhaltung sitzen geblieben

    - Katzenallergie eines Nachbarn bzw allgemein Allergierisiken

    - Schimmelprobleme in der Wohnung (Katzenhalter koennen nicht so leicht 3 x taeglich querlueften)

    Meistens gewinnen die Katzenhalter vor Gericht, sicher ist das aber keineswegs.

    cu

    Guenni

  • Gruende, die schon akzeptiert wurden:

    - bei anderen Mietern schon auf Sanierungskosten wegen Katzenhaltung sitzen geblieben

    - Katzenallergie eines Nachbarn bzw allgemein Allergierisiken

    - Schimmelprobleme in der Wohnung (Katzenhalter koennen nicht so leicht 3 x taeglich querlueften)

    Hast du Aktenzeichen dazu?

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