Beiträge von SeB89

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Nein. Katzen, wenn auch klein, sind laut BGH keine Kleintiere.

    Ergo ist die Zustimmung des VM nötig. Verweigern kann er die aber nur mit einem nachvollziehbarem Grund.

    D.h. ein einfaches "Nein" vom VM wäre unzulässig? Was wäre ein nachvollziehbarer Grund, um die Tierhaltung zu verweigern? Mir würde ad hoc keiner einfallen?!

    Zum einen hatte die Vormieterin bereits 2 Katzen, ergo wurden diese anscheinend genehmigt. Zum anderen haben anderen Mietparteien im selben Haus auch Haustiere, welche nicht zu Kleintieren gehören (1x Hund; 2x Katzen) Desweiteren würde die Katze keine andere Mieter stören, da sie sich ausschließlich in der Wohnung aufhalten würde. Zerstörte / Zerkratzte Tapete usw. muss eh vom Mieter vor dem Auszug bereinigt werden.


    Nein

    Warum nicht? der komplette Paragraph besteht aus einem Satz (der durchgetrichene Satz ist für mich irrelevant). Dieser Satz beginnt mit "Andere Tierhaltung..." Welche andere Tierhaltung? Hier gibt es für mich keinen Bezug ...

    Grüße

    Sebastian

    Hallo Community,

    ich habe mal eine Frage zu meinem Mietvertrag, insbesondere dem Abschnitt Tierhaltung. In dem Mietvertrag steht zu dem Thema folgendes:

    § 12 Tierhaltung

    Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

    Meine Freundin und ich wollen uns jetzt eine Katze halten. Damals, mit Vertragsunterschrift, haben wir der Vermieterin bereits darauf hingewiesen, dass wir uns in naher Zukunft eine Katze anschaffen möchten. Dies hat Sie zur Kenntnis genommen, und wollte informiert werden welche Art von Katze es dann wird. Jetzt will die Vermieterin nichts mehr von dieser mündlichen Vereinbarung wissen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    (1) Können wir, ohne direkte Erlaubnis / Zustimmung der Vermieterin, eine Katze in der Wohnung halten?

    (2) Wenn der durchgestrichene Satz ja nicht relevant ist, ergibt der zweite Satz ja nicht viel Sinn (da Verweis auf ersten Satz "Andere Tierhaltung...")? Ist damit der ganze Paragraph unzulässig, da man Kleintiere ja nicht verbieten darf?

    P.S. unsere Vormieterin hatte damals 2 Katzen in der selben Wohnung.

    Schonmal vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße,

    Sebastian

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