Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Nein. Katzen, wenn auch klein, sind laut BGH keine Kleintiere.
Ergo ist die Zustimmung des VM nötig. Verweigern kann er die aber nur mit einem nachvollziehbarem Grund.
D.h. ein einfaches "Nein" vom VM wäre unzulässig? Was wäre ein nachvollziehbarer Grund, um die Tierhaltung zu verweigern? Mir würde ad hoc keiner einfallen?!
Zum einen hatte die Vormieterin bereits 2 Katzen, ergo wurden diese anscheinend genehmigt. Zum anderen haben anderen Mietparteien im selben Haus auch Haustiere, welche nicht zu Kleintieren gehören (1x Hund; 2x Katzen) Desweiteren würde die Katze keine andere Mieter stören, da sie sich ausschließlich in der Wohnung aufhalten würde. Zerstörte / Zerkratzte Tapete usw. muss eh vom Mieter vor dem Auszug bereinigt werden.
Nein
Warum nicht? der komplette Paragraph besteht aus einem Satz (der durchgetrichene Satz ist für mich irrelevant). Dieser Satz beginnt mit "Andere Tierhaltung..." Welche andere Tierhaltung? Hier gibt es für mich keinen Bezug ...
Grüße
Sebastian