Mein Mietvertrag war von vornherein auf 4 Jahre befristet, wegen Eigenbedarfs.
Mündlich hieß es, das sei eine reine Formsache und der Vertrag verlängert sich automatisch. Aber nur mündlich und ich kenne den Namen des Mitarbeiters nicht, er arbeitet auch nicht mehr dort.
Nun sind alle Mieter, die vor mir hier wohnten inzwischen ausgezogen. Meist gegen ihren Willen. Es ist nie ein Verwandter oder Mitarbeiter eingezogen - es waren immer Fremde.
Es liegt offensichtlich kein Eigenbedarf vor. Nach den gelesenen Berichten dürfte dann eine Kündigung nicht rechtwirksam sein.
Wie verhält es sich aber bei einem von vornherein befristetem Mietvertrag, einem Zeitmietvertrag? Endet der, obwohl der Grund nicht stimmt?