Beiträge von home

    ja, Guenni, das denke ich auch. Der Haken ist, dass sie jetzt planen, einfach teuer neu zu vermieten, aber sobald ich das anspreche wäre es ihnen ja ein Leichtes, die Wohnung mal eben als ihre Zeitwohnung zu deklarieren und zwei Wochen später es sich "anders überlegen" und dann neu vermieten. Sind sie damit wirklich auf der sicheren Seite? Die "drohenden" Schadensersatzansprüche sind ja auch eher mickrig, die der Vermieter zu befürchten hat: die Umzugskosten und eventuelle Anwaltskosten - beides Faktoren, die ich gering halten würde. Also kaum ein Risiko für den Vermieter, oder?

    Mein Mietvertrag war von vornherein auf 4 Jahre befristet, wegen Eigenbedarfs.

    Mündlich hieß es, das sei eine reine Formsache und der Vertrag verlängert sich automatisch. Aber nur mündlich und ich kenne den Namen des Mitarbeiters nicht, er arbeitet auch nicht mehr dort.

    Nun sind alle Mieter, die vor mir hier wohnten inzwischen ausgezogen. Meist gegen ihren Willen. Es ist nie ein Verwandter oder Mitarbeiter eingezogen - es waren immer Fremde.

    Es liegt offensichtlich kein Eigenbedarf vor. Nach den gelesenen Berichten dürfte dann eine Kündigung nicht rechtwirksam sein.

    Wie verhält es sich aber bei einem von vornherein befristetem Mietvertrag, einem Zeitmietvertrag? Endet der, obwohl der Grund nicht stimmt?

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