Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung bei Zeitmietvertrag

  • Mein Mietvertrag war von vornherein auf 4 Jahre befristet, wegen Eigenbedarfs.

    Mündlich hieß es, das sei eine reine Formsache und der Vertrag verlängert sich automatisch. Aber nur mündlich und ich kenne den Namen des Mitarbeiters nicht, er arbeitet auch nicht mehr dort.

    Nun sind alle Mieter, die vor mir hier wohnten inzwischen ausgezogen. Meist gegen ihren Willen. Es ist nie ein Verwandter oder Mitarbeiter eingezogen - es waren immer Fremde.

    Es liegt offensichtlich kein Eigenbedarf vor. Nach den gelesenen Berichten dürfte dann eine Kündigung nicht rechtwirksam sein.

    Wie verhält es sich aber bei einem von vornherein befristetem Mietvertrag, einem Zeitmietvertrag? Endet der, obwohl der Grund nicht stimmt?

  • Wenn der Grund für die Befristung nicht bzw. nicht mehr besteht wird aus dem befristeten ein unbefristeter Mietvertrag.

    Allerdings ist, wie AJ1900 schon anmerkt, der Nachweis im laufenden Mietverhältnis problematisch.

  • Hallo home,

    hilft Dir nicht viel. Wenn Du einfach bleibst und der Vermieter treibt tatsaechlich einen Verwandten oder Betriebsangehoerigen auf, wird es teuer fuer Dich.

    Was Du machen kannst: 4 Monate vor Ende des Vertrags den Vermieter anschreiben (lassen), ob der Befristungsgrund noch besteht. Und pruefen lassen, ob der Befristungsgrund ausreichend eindeutig im Vetrag steht.

    Wenn Du also unbedingt in der Wohnung bleiben moechtest, wird ein Gang zum Anwalt unumgaenglich sein.

    cu

    Guenni

  • ja, Guenni, das denke ich auch. Der Haken ist, dass sie jetzt planen, einfach teuer neu zu vermieten, aber sobald ich das anspreche wäre es ihnen ja ein Leichtes, die Wohnung mal eben als ihre Zeitwohnung zu deklarieren und zwei Wochen später es sich "anders überlegen" und dann neu vermieten. Sind sie damit wirklich auf der sicheren Seite? Die "drohenden" Schadensersatzansprüche sind ja auch eher mickrig, die der Vermieter zu befürchten hat: die Umzugskosten und eventuelle Anwaltskosten - beides Faktoren, die ich gering halten würde. Also kaum ein Risiko für den Vermieter, oder?

  • Hallo home,

    meines Wissens muss auch eine eventuelle hoehere Miete in Deiner neuen Wohnung bis zu einem gewissen Grad erstattet werden. Kann also schon ein bisschen was zusammenkommen.

    Und ja, diese Konstellation ist sehr vorteilhaft fuer den Vermieter, auch wenn er sich diesen Vorteil mit einem Kuendigungsausschluss erkauft.

    cu

    Guenni

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