Mietminderung eventuell rückwirkend wegen fehlendem Balkon

  • Du kannst nicht einfach die


    Miete mindern ohne Ankündigung, bitte bedenken.

    Das einzige was notwendig ist, ist die Mitteilung des Mangels. Eine Fristsetzung ist für eine Minderung nicht notwendig oder eine Voraussetzung. Gemindert werden kann ab der Mitteilung des Mangels. Wobei der Vermieter diesen ja schon kennt, theoretisch kann die Miete jederzeit für die Zukunft gemindert werden, natürlich sollte man das mitteilen um Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Ich rate aber auch von einer Minderung ab.

  • Wie lange sollte ich mir das allerdings noch mit angucken? Mein Vermieter macht keine Anstalten sich zu rühren, April steht vor der Tür und so langsam bin ich doch am überlegen, für den April eine Mietminderung zu tätigen (ich würde hier die 3% nehmen).

    Wie muss ich ihm das eigentlich mitteilen? Nur schriftlich, oder geht auch per Mail?

  • Wie lange sollte ich mir das allerdings noch mit angucken? Mein Vermieter macht keine Anstalten sich zu rühren, April steht vor der Tür und so langsam bin ich doch am überlegen, für den April eine Mietminderung zu tätigen (ich würde hier die 3% nehmen).

    Wie muss ich ihm das eigentlich mitteilen? Nur schriftlich, oder geht auch per Mail?

    Hallo,

    so wie es scheint, machst du dir nicht mal die Mühe zu lesen was die User hier im Forum schreiben, darkshadow hat dir grade in einem Beitrag vorher erklärt wie was zu tun ist, mir persönlich, ganz offen fehlt mittlerweile die Laune hier noch weiter zu schreiben!

    Gruß

    BHShuber

  • Natürlich habe ich gelesen, was darkshadow geschrieben hat.

    Meine Frage war aber, wie ich meinem Vermieter das mitteilen soll - ob schriftlich, oder ob per eMail genügt. Wenn du mir die entsprechende Antwort aus seinem Post zeigen kannst, dann her damit.

    Wie auch immer - mein Vermieter hat mich vor 15 Minuten angerufen, dass der Balkon in der 16. KW angebaut wird. Somit wäre also alles geklärt.

    Sachliche Informationen genügen

    Bitte beachten!

    Grace

  • Meine Frage war aber, wie ich meinem Vermieter das mitteilen soll - ob schriftlich, oder ob per eMail genügt. Wenn du mir die entsprechende Antwort aus seinem Post zeigen kannst, dann her damit.

    Na BSHuber, kannst du das??? :D Ach ich muss ja zugeben ein wenig vermisse ich unsere Diskussionen.

    Per Mail ist völlig ausreichend, Beweisfragen sind hier nicht zu beachten, ist ja nicht so, das sich der Vermieter hinstellen kann und sagt "Waaaaas, neuer Balkon, davon wusste ich ja gar nichts".

    PS: Hier schneit es gerade, ich rate dir nochmals von der Mietminderung ab oder du sprichst mit deinem Vermieter normal darüber.

  • Na BSHuber, kannst du das??? Ach

    Hallo,

    natürlich könnte ich das, doch der TE scheint sich hier die Butter aufs Brot schmieren lassen zu wollen und darauf wie bereits argumentiert, habe ich keine Laune.

    Man fragt sich halt nur einfach, wie kommen manchen Menschen im normalen Alltag alleine zurecht.

    Gruß

    BHSHuber

  • :!: Ich denke, dass hier Alles geklärt ist. Sollte es Neuigkeiten

    geben, darf der TE sich gerne melden. ;)

    Ansonsten bewegen wir uns im Kreis, da ja der Balkon für

    16. KW angekündigt wurde durch den Vermieter und Alles

    geschrieben wurde.



  • Hey,

    wie schon fast zu erwarten haben wir immer noch keinen Balkon. Irgendwelche Rückmeldungen seitens des Vermieters gibt es auch nicht.

    Für den Mai werde ich nun doch eine Mietminderung veranschlagen, von daher eine Frage: Wie schreibt man so etwas?

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    da aufgrund mehrmaliger Versprechen ihrerseits bis heute immer noch kein neuer Balkon angebracht wurde, wir den Garten bis heute nicht nutzen können, da dort immer noch die alten Regenrinnen und Rohre des alten Balkons liegen und wir nun mittlerweile seit längerer Zeit schönes Wetter haben, werde ich die Miete für den Mai um 3% von so viel auf sowieso viel kürzen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    xxx

    Kann man da so schreiben?

  • Ok, vielen Dank!

    Abschließende Frage:

    Wie wird das gehandhabt, wenn nun der Balkon zum Beispiel in der ersten Mai Woche installiert wird? Oder irgendwann im Mai halt? Bekommt dann der Vermieter anteilig das einbehaltene Geld von mir wieder?

    Ich werde mich die Tage mal mit der Mietpartei unter mir unterhalten - die hatten nämlich ähnliche Ansichten wie ich. Vielleicht kommt die Sache ja eher ins Rollen, wenn zwei Mietparteien die Miete mindern.

    Ich halte euch mal auf dem Laufenden!

  • Ausdrückliche Warnung von mir vor einer Mietminderung wegen dem

    fehlenden Balkon in den Wintermonaten. Wenn mindern, dann musst

    du das dem Vermieter vorher schriftlich per Einschreiben mit

    Rückschein mitteilen und eine Frist setzen. Du kannst nicht einfach die

    Miete mindern ohne Ankündigung, bitte bedenken.

    Noch ein Hinweis aus meiner Erfahrung von mir:

    Bei einer Mietminderung würde ich nie wieder nur ein Einschreiben wählen. Im Falle, dass der Vermieter reagiert nicht auf dein Schreiben hast du nichts als eine Quittung in der Hand. Der Vermieter kann dann sagen, es wäre ein inhaltsloses Schreiben (weißes A4 Blatt) eingetroffen.

    Am besten zum nächstgelegenen Gerichtsvollzieher gehen und durch Ihn das Schreiben mit PZU (Post Zustellungsurkunde) absenden, somit ist der Inhalt gerichtsverwendbar beglaubigt zugestellt. Kostet ein paar Euro mehr, aber du bist auf der sicheren Seite.

  • Hallo,

    mein Vermieter kommt gerade auf die Idee, die Balkonsanierung nach 5 Jahren anteilig auf mich umzulegen. Kann er das machen? Gilt hier auch § 195, oder ist der nur für Nebenkostenabrechnungen?

    Nochmal zur Erinnerung:

    Ende November hat mir mein Vermieter einen Zettel in den Briefkasten geworfen, dass er in zwei Wochen unseren alten Balkon abreißt und durch einen neuen aus Metall ersetzt. Mehr stand nicht drin, außer, dass ich bis zu besagtem Tag bitte den Balkon freiräumen soll.

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