Du kannst nicht einfach die
Miete mindern ohne Ankündigung, bitte bedenken.
Das einzige was notwendig ist, ist die Mitteilung des Mangels. Eine Fristsetzung ist für eine Minderung nicht notwendig oder eine Voraussetzung. Gemindert werden kann ab der Mitteilung des Mangels. Wobei der Vermieter diesen ja schon kennt, theoretisch kann die Miete jederzeit für die Zukunft gemindert werden, natürlich sollte man das mitteilen um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Ich rate aber auch von einer Minderung ab.