Hallo zusammen!
Ich habe meine Vermieterin schriftlich um Einsicht auf die Originale gebeten innerhalb eines Monats. Sowohl Mängelanzeige auch schriftlich. Auf beides hat sie nicht reagiert.
Weiß zufällig jemand, ob ich die Einsicht, per Einstweilige Anordnung einfordern kann????
Wäre für jede Hilfe dankbar
Blackbox