Nebenkosten Einsicht auf Originale wird verweigert

  • Hallo zusammen!

    Ich habe meine Vermieterin schriftlich um Einsicht auf die Originale gebeten innerhalb eines Monats. Sowohl Mängelanzeige auch schriftlich. Auf beides hat sie nicht reagiert.

    Weiß zufällig jemand, ob ich die Einsicht, per Einstweilige Anordnung einfordern kann????

    Wäre für jede Hilfe dankbar

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  • Hallo Corinna,

    die Originale ---> Rechnungen v. Energieversorger: Heizung und Strom.

    die Originale --> Abwasser, schornsteinfegerrechnungen usw.

    Ich kann ohne die Originalrechnungen nicht meine Nebenkostenabrechung überprüfen. Meine vermeiterin weißt hier Preise aus pro Kilowatt, die ich ohne Orignale nicht prüfen kann. Ebenfalls den tatsächlichen Verbrauch.

  • Weiß zufällig jemand, ob ich die Einsicht, per Einstweilige Anordnung einfordern kann?

    Sicher. Aber warum so kompliziert?

    Nebenkostenvorauszahlung - Zurückbehaltungsrecht des Mieters

    Der Mieter hat weiterhin ein Zurückbehaltungsrecht für den Fall, dass der Vermieter ihm die Einsichtnahme der Abrechnungsunterlagen verweigert und auch keine Kopien zur Verfügung stellt.

    *Unterstützung: Link-Fehler beseitigt*

    *Grace*

  • Hallo anitari!

    Es gab eine Räumungsklage davor. Die habe ich zwar abgewährt, jedoch hat mir der RA gesagt, dass ich keine neuen Schulden aufkommen lassen darf.


    Die Mängelanzeige habe ich nachdem der Fall der Räumungklage abgeschlosssen war vorgenommen. Genauso die Einsicht für die Nebekostenabrechungen. Beides in schriflicher Form und per Einschreiben mit Rückschein.

    Leider reagiert Madam nicht darauf. Schaltet auf Stur.

    Deshalb die Frage auf "einstweiligen Anordung". Ich bin verunsichert wegen der Räumungklage. Wenn ich irgendetwas zurückbehalte, sie mich vielleicht sofort räumen kann, wegen der vorangegangenen Räumungsklage.

    Wäre dankbar für jede Hilfeleistung

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  • dass ich keine neuen Schulden aufkommen lassen darf.

    Wenn das Zurückbehaltungsrecht wirksam ist, hast du auch keine Schulden. Der Vermieter hat in diesem Moment kein Anspruch darauf, weil er seiner eigenen Pflicht nicht nachkommt.

  • Hallo Darkshadow!

    heute habe ich von meiner Vermieterin ein Liebesbrief erhalten mit folgendem Text, die Antwort auf meiner Mängelanzeige und Einsicht auf die Originale.

    Sehr geehrte .....

    Auf ihr oben genanntes Schreiben nehme ich wie folgt Stellung.

    Frau .... das ist nicht das erstemal dass Sie mich auf dieser Art und Weise beleidigen, verdächtigen, bedrängen mir gegenüber allerlei Unterstellungen ausüben mich bevormunden und sich in mein Privatleben einmischen.

    Dass verbiete ich mir!

    Sollten Sie es dennoch nicht unterlassen, dann müssen Sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

    Wie es aussieht haben Sie irgendein Problem mit meiner Person.
    Trotzt dem Frau .... bitte ich Sie Sachlich zu bleiben und mögliche relevante Mängel, in der von Ihnen bewohnte Wohnung, mir mitzuteilen, damit ich endsprechend handeln kann.

    Die Einsicht in die Origalabrechnungen der Nebenkosten steht Ihnen selbstverständlcih nach einer Terminvereinbarung, in meiner Wohnung zu.

    Und jetzt stellt sich mir hier die Frage ob ich nicht Strafanzeige erstatten soll.

    mfg

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  • Sie hat mehrfach Vertragsbruch begangen.

    1. Seit 2009 hat sie keine einzige Wartung an der Therme durchgeführt. Der Schorni überprüft nur die Abgaswerte. Das ist nicht das Gleiche. Für Wartung zahle ich aber jahrelang mit. Lt. Vertrag ist diese in den Betriebskosten inbegriffen.

    2. Seit 2014 habe ich einen Druckverlust bei der Therme. Diesen ich ihr mehrmals anzeigte. Ich sollte die Druckauffüllung dokumentieren, daraus ist heute eine meterlange Liste geworden. 2015 musste ich 15mal den Druck auffüllen. Im Jahr 2016, 13mal usw. Das Gerät muss normalerweise nur einmal im Jahr aufgefüllt werden. Ich habe hierdurch mehr Stromkosten, da die Therme ständig überhitzt wird. Zu 95% des Stroms verursacht die Umwälzpumpe. Die Geräusche des Gerätes sind so laut das ich kaum schlafen kann.

    3. In 2014 kam sie mir mit einer erhöhten Stromrechnung von über 400 € und einen Verbrauch von 3000 kWh. Für 1-Personenhaushalt. Um ihr nichts zu unterstellen, führte ich einen Stromsparcheck durch. Hier wurde ein ungeklärter Verbrauch von über 1000 kWh festgestellt. Durch das Eichamt wurde festgestellt, dass alle Zwischenzähler ungeeicht bzw. noch nie geeicht wurden. Meine Vermieterin kassierte jahrelang damit. Diese Zwischenzähler liefen über meinen Hauptzähler. Beide Berichte liegen mir vor. Da war der Betrug schon offenkundig.

    4 Ich war bei zwei Anwälten wegen der Nebenkosten. Beide hatte sie ignoriert.

    5. Mit der Räumungsklage versuchte sie mich so schnell wie möglich los zu werden. Ich wohne bereits seit 2009 in der Wohnung. Es kam noch nie zu Miet-oder anderweitigen Rückständen. Sie hätte sich auch gleich nach der ersten Miete melden können, das hatte sie aber nicht gemacht, weil spätestens hier ihre neue Adresse rausgekommen wäre. xxxxxxxxxxxxxx Drei Tage, nachdem die zweite Miete nicht überwiesen wurde, sprach sie die fristlose Kündigung aus. Ich musste erneut feststellen, dass die neue Adresse auch nicht stimmt. Alle meine Briefe werden weitergeleitet. Lt. Sendungsnachverfolgung (Einsreiben/Rücksein) und per Bilder festgehalten. Diese ich bei der Mängelanzeige ebenfalls gerügt hatte. Hier hatte ich geschrieben, „wo sie hinzieht, ist mir egal, solange der Mietvertrag besteht, ist sie mir gegenüber verpflichtet ihre ladungsfähige Adresse mitzuteilen“.

    In ihrem o.g. Schreiben dreht sie den Spieß um. In diesem sie mir unterstellt, ich mische mich in ihrem Privatleben ein. Von der anderen Seite fordert sie mich auf, in ihre private Wohnung die Einsicht zu tätigen. Das wiederspricht sich doch?

    6. Seit 2014 hatte ich keine Nebenkostenabrechnungen von ihr erhalten, aber sie bekam ihre monatlichen Zahlungen immer im voraus. Diese habe ich per RA angefordert. Madam macht hier ihre eigenen Gesetze. Sie hat alle Nachzahlungen für Strom angerechnet und auch abgezogen obwohl diese nicht zu begleichen sind. Das wäre einiges Guthaen was mir zustehen würde, was sie zurückbehält. Das ist rechtlich ebenfalls rechtswirdrig. a) der zweite Brief des RA´s der ihr geschieben hatte, dass diese weder nachvollziehbar sei und deshalb nicht zu begleichen. b) Nachzahlungen können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden c) hier stellt sich mir die Frage ob sie überhaubt diese geltend machen kann, da vom Eichamt die ungeeichten Geräte festgestellt wurden. Die Nebenkostenabrechnung von 2017 fehlt bis heute.

    9. 2016 kam der Schornsteinfeger nicht in der oberen Wohnung rein, um den Kamin zu überprüfen. Der Zettel hing bis letztes Jahr im August an der Tür. Dies wurde von mir und der Verwaltung per Bild festgehalten. Als die Heizperiode in 2016 begann, hatte ich den ganzen Ruß in der Wohnung. Das sogenannte Fogging. Alle meine Wände sind Schwarz durch den Ruß. Es ist ein schmierieges Zeug, das man nicht wegbekomnt. Hier müsste die komplette Wohnung neu tapeziert werden. Wenn ich nur mit Farbe rangehe, gibt es eine Schmiererei.

    Das mache ich jetzt seit 2014 und sie hat bis 2015 nicht reagiert. Auch nachdem ich sie in 2015 schriftlich in Verzug setzte. Per zwei Anwälte wurde sie angeschrieben und sie hatte nicht reagiert. Seit 2016 war sie verschwunden. Deshalb sehe ich den o.g. Satz "ich soll sachlich bleiben und ihr die Mängel anzeigen, dass sie reagieren kann" als xxxxxxx Aber auch auf die neue Anzeige hat sie nicht reagiert. Die Frist ist bereits zum 13.03. 2018 abgelaufen. Sowohl für die Mängelanzeige wie auch für die Einsicht. Irgenwann ist die Geduld zu ende. Kassieren ja, investieren nein.

    Ich habe mir von ihr schon viel zu viel gefallen lassen und jetzt reicht es mir. Ich werde drei mal mein Kreuz machen wenn ich eine neue Wohnung habe.

    mfg

    Bitte auf die Ausdrucksweise achten

    Grace

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