Beiträge von blackbox

    Sie hat mehrfach Vertragsbruch begangen.

    1. Seit 2009 hat sie keine einzige Wartung an der Therme durchgeführt. Der Schorni überprüft nur die Abgaswerte. Das ist nicht das Gleiche. Für Wartung zahle ich aber jahrelang mit. Lt. Vertrag ist diese in den Betriebskosten inbegriffen.

    2. Seit 2014 habe ich einen Druckverlust bei der Therme. Diesen ich ihr mehrmals anzeigte. Ich sollte die Druckauffüllung dokumentieren, daraus ist heute eine meterlange Liste geworden. 2015 musste ich 15mal den Druck auffüllen. Im Jahr 2016, 13mal usw. Das Gerät muss normalerweise nur einmal im Jahr aufgefüllt werden. Ich habe hierdurch mehr Stromkosten, da die Therme ständig überhitzt wird. Zu 95% des Stroms verursacht die Umwälzpumpe. Die Geräusche des Gerätes sind so laut das ich kaum schlafen kann.

    3. In 2014 kam sie mir mit einer erhöhten Stromrechnung von über 400 € und einen Verbrauch von 3000 kWh. Für 1-Personenhaushalt. Um ihr nichts zu unterstellen, führte ich einen Stromsparcheck durch. Hier wurde ein ungeklärter Verbrauch von über 1000 kWh festgestellt. Durch das Eichamt wurde festgestellt, dass alle Zwischenzähler ungeeicht bzw. noch nie geeicht wurden. Meine Vermieterin kassierte jahrelang damit. Diese Zwischenzähler liefen über meinen Hauptzähler. Beide Berichte liegen mir vor. Da war der Betrug schon offenkundig.

    4 Ich war bei zwei Anwälten wegen der Nebenkosten. Beide hatte sie ignoriert.

    5. Mit der Räumungsklage versuchte sie mich so schnell wie möglich los zu werden. Ich wohne bereits seit 2009 in der Wohnung. Es kam noch nie zu Miet-oder anderweitigen Rückständen. Sie hätte sich auch gleich nach der ersten Miete melden können, das hatte sie aber nicht gemacht, weil spätestens hier ihre neue Adresse rausgekommen wäre. xxxxxxxxxxxxxx Drei Tage, nachdem die zweite Miete nicht überwiesen wurde, sprach sie die fristlose Kündigung aus. Ich musste erneut feststellen, dass die neue Adresse auch nicht stimmt. Alle meine Briefe werden weitergeleitet. Lt. Sendungsnachverfolgung (Einsreiben/Rücksein) und per Bilder festgehalten. Diese ich bei der Mängelanzeige ebenfalls gerügt hatte. Hier hatte ich geschrieben, „wo sie hinzieht, ist mir egal, solange der Mietvertrag besteht, ist sie mir gegenüber verpflichtet ihre ladungsfähige Adresse mitzuteilen“.

    In ihrem o.g. Schreiben dreht sie den Spieß um. In diesem sie mir unterstellt, ich mische mich in ihrem Privatleben ein. Von der anderen Seite fordert sie mich auf, in ihre private Wohnung die Einsicht zu tätigen. Das wiederspricht sich doch?

    6. Seit 2014 hatte ich keine Nebenkostenabrechnungen von ihr erhalten, aber sie bekam ihre monatlichen Zahlungen immer im voraus. Diese habe ich per RA angefordert. Madam macht hier ihre eigenen Gesetze. Sie hat alle Nachzahlungen für Strom angerechnet und auch abgezogen obwohl diese nicht zu begleichen sind. Das wäre einiges Guthaen was mir zustehen würde, was sie zurückbehält. Das ist rechtlich ebenfalls rechtswirdrig. a) der zweite Brief des RA´s der ihr geschieben hatte, dass diese weder nachvollziehbar sei und deshalb nicht zu begleichen. b) Nachzahlungen können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden c) hier stellt sich mir die Frage ob sie überhaubt diese geltend machen kann, da vom Eichamt die ungeeichten Geräte festgestellt wurden. Die Nebenkostenabrechnung von 2017 fehlt bis heute.

    9. 2016 kam der Schornsteinfeger nicht in der oberen Wohnung rein, um den Kamin zu überprüfen. Der Zettel hing bis letztes Jahr im August an der Tür. Dies wurde von mir und der Verwaltung per Bild festgehalten. Als die Heizperiode in 2016 begann, hatte ich den ganzen Ruß in der Wohnung. Das sogenannte Fogging. Alle meine Wände sind Schwarz durch den Ruß. Es ist ein schmierieges Zeug, das man nicht wegbekomnt. Hier müsste die komplette Wohnung neu tapeziert werden. Wenn ich nur mit Farbe rangehe, gibt es eine Schmiererei.

    Das mache ich jetzt seit 2014 und sie hat bis 2015 nicht reagiert. Auch nachdem ich sie in 2015 schriftlich in Verzug setzte. Per zwei Anwälte wurde sie angeschrieben und sie hatte nicht reagiert. Seit 2016 war sie verschwunden. Deshalb sehe ich den o.g. Satz "ich soll sachlich bleiben und ihr die Mängel anzeigen, dass sie reagieren kann" als xxxxxxx Aber auch auf die neue Anzeige hat sie nicht reagiert. Die Frist ist bereits zum 13.03. 2018 abgelaufen. Sowohl für die Mängelanzeige wie auch für die Einsicht. Irgenwann ist die Geduld zu ende. Kassieren ja, investieren nein.

    Ich habe mir von ihr schon viel zu viel gefallen lassen und jetzt reicht es mir. Ich werde drei mal mein Kreuz machen wenn ich eine neue Wohnung habe.

    mfg

    Bitte auf die Ausdrucksweise achten

    Grace

    Hallo Darkshadow!

    heute habe ich von meiner Vermieterin ein Liebesbrief erhalten mit folgendem Text, die Antwort auf meiner Mängelanzeige und Einsicht auf die Originale.

    Sehr geehrte .....

    Auf ihr oben genanntes Schreiben nehme ich wie folgt Stellung.

    Frau .... das ist nicht das erstemal dass Sie mich auf dieser Art und Weise beleidigen, verdächtigen, bedrängen mir gegenüber allerlei Unterstellungen ausüben mich bevormunden und sich in mein Privatleben einmischen.

    Dass verbiete ich mir!

    Sollten Sie es dennoch nicht unterlassen, dann müssen Sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

    Wie es aussieht haben Sie irgendein Problem mit meiner Person.
    Trotzt dem Frau .... bitte ich Sie Sachlich zu bleiben und mögliche relevante Mängel, in der von Ihnen bewohnte Wohnung, mir mitzuteilen, damit ich endsprechend handeln kann.

    Die Einsicht in die Origalabrechnungen der Nebenkosten steht Ihnen selbstverständlcih nach einer Terminvereinbarung, in meiner Wohnung zu.

    Und jetzt stellt sich mir hier die Frage ob ich nicht Strafanzeige erstatten soll.

    mfg

    Blackbox


    Hallo anitari!

    Es gab eine Räumungsklage davor. Die habe ich zwar abgewährt, jedoch hat mir der RA gesagt, dass ich keine neuen Schulden aufkommen lassen darf.


    Die Mängelanzeige habe ich nachdem der Fall der Räumungklage abgeschlosssen war vorgenommen. Genauso die Einsicht für die Nebekostenabrechungen. Beides in schriflicher Form und per Einschreiben mit Rückschein.

    Leider reagiert Madam nicht darauf. Schaltet auf Stur.

    Deshalb die Frage auf "einstweiligen Anordung". Ich bin verunsichert wegen der Räumungklage. Wenn ich irgendetwas zurückbehalte, sie mich vielleicht sofort räumen kann, wegen der vorangegangenen Räumungsklage.

    Wäre dankbar für jede Hilfeleistung

    Blackbox

    Hallo Corinna,

    die Originale ---> Rechnungen v. Energieversorger: Heizung und Strom.

    die Originale --> Abwasser, schornsteinfegerrechnungen usw.

    Ich kann ohne die Originalrechnungen nicht meine Nebenkostenabrechung überprüfen. Meine vermeiterin weißt hier Preise aus pro Kilowatt, die ich ohne Orignale nicht prüfen kann. Ebenfalls den tatsächlichen Verbrauch.

    Hallo Magnus,

    sei vorsichtig. Ich kann nur bestätigen was die anderen hier geschrieben haben. DMB die helfen dir solange es um Anmahnungen geht usw. jedoch in dem Ernstfall und vor Gericht dürfen sie dich nicht vertreten. Das ist eigentlich das Wichtigste für die meisten Menschen, die sich mit den ganzen Gesetzen nicht gut auskennen. Wenn du viele Schadensfälle abdecken willst, fliegst du irgend wann raus.

    Viel Erfolg

    Blackbox

    Hallo Haussadr,

    das ist dein gutes Recht die Rechnung anzufordern. Hier stellt sich für mich die Frage, wenn deine Vermieterin eine Nachzahlung hatte und diese ordnugnsgemäß war, wieso hat sie diese nicht rechtzeitig eingereicht? Muss nichts heißen, aber das würde mich stuzig machen und zur Vorsicht mahnen, wegen der Begleichung. Auf jedenfall Originale anfordern um die Rechnung auf formelle Fehler zu prüfen. Die Verfristung ist richtig, was dir Leibziger82 geschrieben hat, das hat mir auch mein Anwalt bestätigt. Jedoch hast du das Recht bis zu drei Jahre Guthaben zurückzufordern. Siehe hierzu auch das Urteil vom BGH VIII ZR 189/17 - 07.02.2018, ganz frisch und zum Vorteil der Mieter. Hier steht klar und deutlich, dass du vor Einsicht nichts begleichen musst. Der Vermieter muss dir als erstes beweisen, das die Forderung gerechtfertigt ist. Nebenkosten von 130 weiterhin bezahlen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten diese Einsicht auf die Originale schriftlich zu machen. Dann hast du für den Nofall einen Beweis. Wenn du dich nicht auskennst kannst auch jemand von deinem Bekanntenkreis fragen, ob er/sie evtl. bei der Einsicht mit dabei sein kann. Vielleicht als Tipp Rechnungen mit dem Hany fotografieren. diese kannst du dann auf den PC überspielen.

    Dann kannst du alles in ruhe prüfen und im i-net schlau machen.

    Blackbox

    Es ist ja nicht der Betrag, ich kann dieser Person nichts mehr glauben. Deshalb hinterfrage ich alles. Die Verweigerung der Einsicht in die Originale sagt schon alles.

    Das ist genau das Leipziger82, ohne Originale kann ich weder die Preise nachprüfen oder die richtigen Kosten ausrechnen.

    Vielen Dank eure Antworten haben mir trotzallem viel geholfen.

    Hallo Aweluk !

    der Vermieter muss dir Einsicht auf Rechnungen gewähren.

    Ja kannst du auch für 2015 zurückfordern.

    Eine verjährungsfrist für die Erstellung der Nebenkosten gibt es nicht. Die kannst du verlangen allerdings kann dein Ex Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen.

    Rückforderungen für Guthaben kannst du von 2017 aus gesehen bis zurück ins Jahr 2014 geltendmachen. Von 2018 aus gesehen bis 2015 zurück. Aber zackig dieses Jahr noch anfordern.

    mfg

    Blackbox

    Hallo !


    Treppenhausreinigung habe ich auf den Mietvertrag nicht direkt. Lt. Mietvertrag habe ich nur diese drei Punkte die zur Treppenreinigung passen könnten.

    6) Gebäudereinigung und Ungezeiferbekämpfung

    11) Die Kosten für den Hauswart

    15) sonstige Betriebskosten

    Ich habe es so geschrieben weil meine Vermieterin es so rein geschrieben hatte. Das ist auch für mich verwirrend. Ich habe mal nachgeschaut. Ist anscheinend das Gleiche und es gibt noch weitere regionale Bezeichungen. Wie z.B. Feuermauerkehrer, Rauchfangkehrer, Schlotfeger, Essenkehrer oder Schorrit. Bei uns im Lande heißt er Schornsteinfeger.

    Die Original-Rechnugnen verweigert sie immer. Die gibt mir immer nur Bruchteile anhand dieser habe ich einige ungereimtheiten endeckt. Ich fordere sie jetzt schriftlich dazu auf mir diese vorzulegen.

    Trotz allem Danke für deine Hilfe.

    Hallo desperate!

    HH. hat recht desperate die Miete auf jedenfall bezahlen. Bei zwei rückständigen Mieten kann er dich fristlos kündigen. Allerdings muss er auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung aussprechen. Wenn er das nicht macht, kannst du durch bezahlen der rückständigen Mieten die Kündigung abwähren. Allerdings musst du dann die Gerichts- und Anwaltskosten tragen und das wird teuer. Nebenkosten sind extra. Da ich momentan in einer ähnlichen Situation bin, kann ich dir anhand von meinem Anwalt folgende Ratschläge geben. Und die dazugehörigen Urteile.

    Miete und Nebenkosten an Versorger ist klar lt. deinem Vertrag.

    Betriebskosten sind extra. Jetzt hättest du evtl. par Trümpfe in der Hand. Das hängt mit dem zusammen, was dir oben bereits Volker 44 geschrieben hat.

    Es gibt dazu verschiedene Urteile und vom Höchsten Gericht, die gelten immer:

    1. Keine Nachzahlung bei nicht fristgerechter Abrechnung Urteil dazu: BGH Urteil v. 09.04.2008, Az.: VIII ZR 84/07

    2. Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Nebenkostenabrechnung BGH Urteil v. 21.01.2009 unterAz. VIII ZR 107/08

    Nebenkostenabrechnung beinhaltet auch die Betriebskosten. Betriebskosten sind ein Teil der Nebenkosten.

    Das heißst, dass du diese Nachzahlung nur zahlen musst, wenn dir die Abrechnung innerhalb der Frist vom einen Jahr vorlag. Die Beweislast liegt beim Vermieter.
    3. Betriebskosten: Erhöhung nur bei korrekter Abrechnung BGH Urteil Az: VIII ZR 245/11; VIII ZR 246/11

    4. Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Mieter dürfen Zahlung um 15 % kürzen BGH Urteil vom 20. 01 2016 Az.: VIII ZR 329/14

    Dieses Urteil betrifft zwar die Heizkosten, jedoch fehler ist fehler. Da das Urteil vom höchsten Gericht ist dürfte es auch in deinem Fall greifen.

    Und jetzt kommt für dich und für mich das Beste. Gaaaanz frisches Urteil vom Bundesgerichtshof von 05.02.2018. Az. VIII ZR 148/17 und VIII ZR 189/17

    Unabhängig ob die Fälle anders sind als bei dir, da diese vom obersten Gericht sind, greift alles was in diesen Urteilen beschlossen wurde. Das kannst du in den Nachrichten lesen unter dem Titel: "BGH stärkt Mieterrechte bei Nebenkosten"

    Mieter haben grundsätzlich ein umfassendes Einsichtsrecht in Nebenkostenabrechnungen Originale. Dein Vermieter muss dir nicht nur auf diese Originale Einsicht gewähren sondern ist verpflichtet dazu dir alle benötigten Angaben offen zulegen, dass du diese Rechnung auf Richtigkeit prüfen kannst. Weiterhin hast du ebenfalls das Recht alle Zählerstände zu überprüfen. Dies hat mir auch mein Anwalt bestätigt.

    Versuche zuerst alles im Guten zu klären mit deinem Vermieter. Halte mal diese Urteile zurück und für dich. Bitte ihn freundlich um Einsicht in die Originale und frage ihn, wie sich die Rechnung zusammenstellt. Er darf dir dies nicht verweigern. ERst dann kannst du ihn im Verzug setzen bez. der Einsicht oder zum Rechtsanwalt gehen.

    Ich wünsche dir ganz viel Glück

    Blackbox

    Hallo zusammen!

    Bez. den Nebenksoten habe ich folgende Fragen:

    1. Ich habe auf den Nebenkosten Kaminkehrer ( 45,99) + Kaminkehrer allg. (2,45)

    Beim "Kaminkehrer" könnte es sich um die Rechnung des Kaminkehers handeln. Was ist aber kaminkehrer allg. ?

    Hier ist auffällig, dass meine Vermieterin diese Kosten für "Kaminkehrer allg.", auch wenn es nicht viel ist, jedes Jahr aufführt. Der Kaminkehrer kommt aber bei mir alle zwei Jahre. Kennt sich damit jemand aus? Ist das Rechtens so?

    Zumindest im Jahr 2016 kam der Kaminkehrer in der oberen Partei und Wohnung nicht rein um den Kamin zu reinigen.

    Hier besteht der Zettel des Kaminkehrers, der hing bis letztes Jahr im August noch an der Tür der oberen Partei. Dies wurde von mir und der Hausverwaltung per Bild festgehalten. Meine Vermieterin ist umgezogen ohne eine neue Adresse zu hinterlassen.

    2. Hausreinigung gesamt 176,09 €, geteilt durch zwei Parteien, mein Anteil wäre 88,05 € im Vertrag steht unter Pkt. 6 Gebäudereinigung. Das einzige was gereinigt wird ist das Treppenhaus. Weder die Fenster noch die Glasscheiben an den Türen werden geputzt. Und für das muss ich 88,05 € zahlen?

    3.Reinigungsmaterial. Ist hier mit "Reinigungsmaterial" das Putzmittel für das Treppenhaus gemeint? Ist es nicht bereits in der Hausreinigung inbegriffen ? Muss ich dafür aufkommen?

    Ich wäre für jede Antwort dankbar

    mfg

    blackbox

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