Zutritt Vermieter

  • Moinmoin in die Runde:)!

    Ich habe eine Frage bezüglich unserer Mieter-Vermieter-Hausverwaltung-Konstelation,

    bei der ich nicht wirklich die Rechtslage einschätzen kann. Aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen:)

    Folgendes ist die Ausgangssituation. Ich lebe in einer WG, in der ich einen unbefristeten Mietvertrag (für mein Zimmer und anteilig zu den Gemeinschaftsräumen)

    habe. Dieser Mietvertrag besteht zwischen mir und oben genannter Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist nicht der Eigentümer der Wohnung,

    sondern nur "formal" Vermieter. Wenn es um irgendwelche Belange von uns Mietern geht, kann man sich zwar an die Hausverwaltung (da Vermieter)

    wenden, doch kommt in der Regel die Aussage, dass man sich doch direkt an Herrn Mustermann (dem Eigentümer) wenden solle. Dieser kümmert sich

    dann in der Regel auch einigermaßen darum. Was ich sagen will ist, der Eigentümer tritt als "Vermieter auf, die "Hausverwaltung" hingegen ist lediglich "Fassade"!

    Nun zum eigentlichen Problem. Der Eigentümer hat bei uns in der Wohnung einen kleinen abgeschlossenen Raum (=Abstellkammer/Werkstatt) und hat unten am Hauseingang

    einen Briefkasten mit seinem Namen angebracht. Ob er hier gemeldet ist weiß ich nicht. Seitdem ich hier wohne meint eben dieser Vermieter (=Eigner) dass er nach belieben (also ohne Voranmeldung, klingeln, etc.) in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will. Neulich war es dann soweit und er stand plötzlich unangemeldet in unserem Wohnzimmer als ich mit meiner Freundin vermeintlich allein war... Eine Situation die ich (und meine Mitbewohner) keinesfalls noch einmal erleben möchte und das ohne mich in meinen Wohnräumen einschränken zu müssen!

    Konkret heißt das, ich würde ihm sehr gern mitteilen, dass wenn er erneut unangemeldet in unseren Wohnräumen aufschlägt, ich die Polizei rufen werde!

    Jetzt zur Gretchenfrage. Wie ist denn diese Situation rein rechtlich zu bewerten? Gerade auch in Hinblick auf die Vertragskonstellation. Kann der Eigner (und eigentliche Vermieter)

    sich durch eine solche Konstellation Zugangsrecht zur Wohnung wahren?

    Über brauchbare Ratschläge bzw. ähnliche Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße und schönen Sonntag Euch!!!

  • Hallo!

    Das ist eine ganz einfache Sache und schnell gelöst:

    Übersicht

    Drucke dir das aus und halte ihm das unter die Nase. Dann kann er sich

    das aussuchen, Anzeige wegen Hausfriedensbruch, oder er gibt den Schlüssel

    ab. Da er offensichtlich mit dem Schlüssel Unfug treibt. Alternativ morgen

    anderes Schloss einsetzen und der Spuk hört auch auf. Keine langen Debatten!

    Wenn er mit Kündigung droht, Anwalt für Mietrecht einschalten und ihm

    mit Selbigem drohen.

    Gruß



  • Kann der Eigner (und eigentliche Vermieter) sich durch eine solche Konstellation Zugangsrecht zur Wohnung wahren?

    Dieses Zugangsrecht muss er sich nicht wahren, denn das hat er. Wenn eure Mietverträge wie üblich in solchen WG abgefasst sind. D.h. jeder von euch hat einen Mietvertrag über sein Zimmer plus Benutzung von Küche und Bad. Dann dürfte der Vermieter eure Zimmer nur nach Aufforderung betreten, die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten nach Lust und Laune.

  • Wenn eure Mietverträge wie üblich in solchen WG abgefasst sind. D.h. jeder von euch hat einen Mietvertrag über sein Zimmer plus Benutzung von Küche und Bad.

    Falls das so wäre!? Gibt es für die WG aber einen Hauptmieter,

    wäre zu prüfen, ob die Anmeldung des Eigentümer nur ein Vorwand

    ist. Ein Vorwand, um die Mieter besser kontrollieren zu können.

    Die Frage ist auch, ob er tatsächlich genau dort gemeldet ist, oder

    nur einfach seinen Namen am Briefkasten des Hauseingangs

    angebracht hat.

    Selbst wenn das nicht so wäre, was spricht dagegen, dass sich der

    Vermieter vorher anmeldet?

    HST20A , wenn du magst, lade doch einmal den Mietvertrag

    hoch. Schwärze aber alle personenbezogenen Daten. Diesen

    Mietvertrag hätte ich sehr gerne gesehen.

    Seltsam finde ich auch, dass der Vermieter eine Abstellkammer in einer

    Wohnung mit einer WG hat.



  • In meinen Augen spielt es keine Rolle, ob er dort gemeldet ist oder seinen Namen auf dem Briefkasten hat. Mit dem Zimmer/ Werkstatt könnte er ähnliche Rechte haben wie Du als Mieter in der WG. Hier wäre interessant, wie seine Nutzung des Zimmers bzw. Werkstatt in eurem Mietvertrag gelöst ist.

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