Beiträge von HST20A

    Moinmoin in die Runde:)!

    Ich habe eine Frage bezüglich unserer Mieter-Vermieter-Hausverwaltung-Konstelation,

    bei der ich nicht wirklich die Rechtslage einschätzen kann. Aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen:)

    Folgendes ist die Ausgangssituation. Ich lebe in einer WG, in der ich einen unbefristeten Mietvertrag (für mein Zimmer und anteilig zu den Gemeinschaftsräumen)

    habe. Dieser Mietvertrag besteht zwischen mir und oben genannter Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist nicht der Eigentümer der Wohnung,

    sondern nur "formal" Vermieter. Wenn es um irgendwelche Belange von uns Mietern geht, kann man sich zwar an die Hausverwaltung (da Vermieter)

    wenden, doch kommt in der Regel die Aussage, dass man sich doch direkt an Herrn Mustermann (dem Eigentümer) wenden solle. Dieser kümmert sich

    dann in der Regel auch einigermaßen darum. Was ich sagen will ist, der Eigentümer tritt als "Vermieter auf, die "Hausverwaltung" hingegen ist lediglich "Fassade"!

    Nun zum eigentlichen Problem. Der Eigentümer hat bei uns in der Wohnung einen kleinen abgeschlossenen Raum (=Abstellkammer/Werkstatt) und hat unten am Hauseingang

    einen Briefkasten mit seinem Namen angebracht. Ob er hier gemeldet ist weiß ich nicht. Seitdem ich hier wohne meint eben dieser Vermieter (=Eigner) dass er nach belieben (also ohne Voranmeldung, klingeln, etc.) in der Wohnung ein und ausgehen kann wie er will. Neulich war es dann soweit und er stand plötzlich unangemeldet in unserem Wohnzimmer als ich mit meiner Freundin vermeintlich allein war... Eine Situation die ich (und meine Mitbewohner) keinesfalls noch einmal erleben möchte und das ohne mich in meinen Wohnräumen einschränken zu müssen!

    Konkret heißt das, ich würde ihm sehr gern mitteilen, dass wenn er erneut unangemeldet in unseren Wohnräumen aufschlägt, ich die Polizei rufen werde!

    Jetzt zur Gretchenfrage. Wie ist denn diese Situation rein rechtlich zu bewerten? Gerade auch in Hinblick auf die Vertragskonstellation. Kann der Eigner (und eigentliche Vermieter)

    sich durch eine solche Konstellation Zugangsrecht zur Wohnung wahren?

    Über brauchbare Ratschläge bzw. ähnliche Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße und schönen Sonntag Euch!!!

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