Mietverhältnisende 15.2.18, bereits Schlösser durch Vermieter ausgetauscht, keine Zutrittsmöglichkeit zum streichen

  • Guten Tag,

    ein guter Freund ist bei uns eingezogen. Und hat die alte Wohnung fristgerecht gekündigt zum 15.2.18! Er kam dem Vermieter entgegen, die Wohnung bereits Anfang des Monats zu verlassen damit die Nachmieter früher zu Renovierungszwecken rein können.

    Die Wohnung ist leer geräumt, allerdings steht von unserem Freund noch Sperrmüll im Garten den er nach und nach vors Haus räumen wollte zur Abholung... alles noch in der Zeit für die er Miete bezahlt und auch die Kündigung ist auf den 15.2 ausgestellt und beidseitig unterschrieben worden. Die Wohnung wurde von ihm gestrichen und gekehrt. Heute 4.2. schreibt die Noch-Vermieterin dass die Wände fleckig sind und sie die Kaution einbehält um einen Maler zu beauftragen. Unser Freund meinte, er wird sich um das nochmalige streichen kümmern und kommt jetzt direkt hingefahren. Dies wird von Seiten des Vermieters abgelehnt und es sollen zurKenntnis genommen werden, dass auch bereits die Schlösser ausgetauscht wurden!!!

    Erstes wird ihm der Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt, für die Miete gezahlt wird - ist das rechtens?

    Zweitens dürfen die Vermieter es ablehnen (ohne ersichtlichen Grund) den Fehler des Mieters durch selbigen beheben zu lassen?

  • Erstes wird ihm der Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt, für die Miete gezahlt wird - ist das rechtens?

    Nein, natürlich nicht.

    Zweitens dürfen die Vermieter es ablehnen (ohne ersichtlichen Grund) den Fehler des Mieters durch selbigen beheben zu lassen?

    Nein, auch das dürfen die Vermieter nicht verwehren. Was mich aber wundert ist, dass laut Gesetz das Monatsende das Mietende ist und nicht Monatsmitte.

    Sofort zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein.

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