REH - Lagerung (zB Schlitten) vorm Haus

  • Hallo,

    ich habe ein REH gemietet, zu dem ein etwa 3m langer Zugang zur Haustüre führt. Seitlich dieses Zugangs/Weges wurde mit Kies aufgefüllt.

    Meine Frage ist jetzt: Darf ich auf dieser Fläche - im Prinzip ja sowieso nur direkt neben der Haustüre - z. B. im Winter den Schlitten und Bobs der Kinder stehen lassen?
    Alternativ: Kann mir der Vermieter verbieten das auf der anderen Seite des Hauses liegenden Terrasse zu lagern? (was ist denn da vom Vermieter zu dulden und was nicht?

    Grund ist, mein Vermieter ist der Meinung, dass passe nicht - wie soll ich sagen - "ins Bild", also seiner Vorstellung von Ordnung und ich würde dort überhaupt nichts abzustellen haben!?

    Diese Einstellung kann ich zwar grundsätzlich nicht nachvollziehen, allerdings spätestens bei der Terrasse hörts mit meinem Verständnis dafür auf...

    Ich danke Euch schon mal für Eure Beiträge!

  • Wenn die Terrasse Bestandteil des Mietvertrages ist, wovon ich ausgehe, muss Ihr Vermieter dies dulden. Einzig wenn von den dort abgestellten Gegenständen eine Gefährdung ausgeht, hat er die Möglichkeit einzuschreiten (Sprich: Lagerung von Müll u. ä)

    Bei der Zuwegung sieht die Sache etwas anders aus. Hier ist auch zu berücksichtigen, ob die dort gelagerten Gegenstände im Sinne der Verkehrsicherungspflicht eine Stolperfalle darstellen können.

  • Wenn die Terrasse Bestandteil des Mietvertrages ist, wovon ich ausgehe, muss Ihr Vermieter dies dulden. Einzig wenn von den dort abgestellten Gegenständen eine Gefährdung ausgeht, hat er die Möglichkeit einzuschreiten (Sprich: Lagerung von Müll u. ä)

    Bei der Zuwegung sieht die Sache etwas anders aus. Hier ist auch zu berücksichtigen, ob die dort gelagerten Gegenstände im Sinne der Verkehrsicherungspflicht eine Stolperfalle darstellen können.

    Danke für die Antwort. Ja, die Terrasse ist Bestandteil des Mietvertrages. Und es geht hier wirklich um die Schlitten - kein Müll oder ähnliches.

    Eine Stolperfalle neben der Haustüre wäre es auch nicht, da es ja ein komplettes REH ist mit eigenem Zugang und es wäre nicht am Weg, sondern in der gekiesten Fläche, wo man eigentlich nicht hintritt.

  • Ich nehme mal an, dass Ihr euch vertraglich verpflichtet habt, die Zuwegung und auch die gekieste Fläche zu pflegen. Dann wüßte ich keinen Grund, warum Euer Vermieter das dortige Abstellen der besagten Gegenstände untersagen kann.

  • Ich nehme mal an, dass Ihr euch vertraglich verpflichtet habt, die Zuwegung und auch die gekieste Fläche zu pflegen. Dann wüßte ich keinen Grund, warum Euer Vermieter das dortige Abstellen der besagten Gegenstände untersagen kann.


    Wenn die gekieste Fläche auch mit gemietet wurde, würde ich auch keinen Grund für eine Ablehnung sehen.

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