Wenn die Terrasse Bestandteil des Mietvertrages ist, wovon ich ausgehe, muss Ihr Vermieter dies dulden. Einzig wenn von den dort abgestellten Gegenständen eine Gefährdung ausgeht, hat er die Möglichkeit einzuschreiten (Sprich: Lagerung von Müll u. ä)
Bei der Zuwegung sieht die Sache etwas anders aus. Hier ist auch zu berücksichtigen, ob die dort gelagerten Gegenstände im Sinne der Verkehrsicherungspflicht eine Stolperfalle darstellen können.
Danke für die Antwort. Ja, die Terrasse ist Bestandteil des Mietvertrages. Und es geht hier wirklich um die Schlitten - kein Müll oder ähnliches.
Eine Stolperfalle neben der Haustüre wäre es auch nicht, da es ja ein komplettes REH ist mit eigenem Zugang und es wäre nicht am Weg, sondern in der gekiesten Fläche, wo man eigentlich nicht hintritt.