Hallo,
ich habe ein REH gemietet, zu dem ein etwa 3m langer Zugang zur Haustüre führt. Seitlich dieses Zugangs/Weges wurde mit Kies aufgefüllt.
Meine Frage ist jetzt: Darf ich auf dieser Fläche - im Prinzip ja sowieso nur direkt neben der Haustüre - z. B. im Winter den Schlitten und Bobs der Kinder stehen lassen?
Alternativ: Kann mir der Vermieter verbieten das auf der anderen Seite des Hauses liegenden Terrasse zu lagern? (was ist denn da vom Vermieter zu dulden und was nicht?
Grund ist, mein Vermieter ist der Meinung, dass passe nicht - wie soll ich sagen - "ins Bild", also seiner Vorstellung von Ordnung und ich würde dort überhaupt nichts abzustellen haben!?
Diese Einstellung kann ich zwar grundsätzlich nicht nachvollziehen, allerdings spätestens bei der Terrasse hörts mit meinem Verständnis dafür auf...
Ich danke Euch schon mal für Eure Beiträge!