Nebenkostenabrechnung - ist die in Ordnung?

  • Jetzt wird es kompliziert. Also, wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten. Es waren viele Fragen offen, da im Vorfeld einiges passiert ist:

    - das sogenannte Absperrventil musste zweimal repariert werden. Er sagt, wir müssen das zahlen, obwohl wir nicht dran waren, es also nicht kaputt gemacht haben. Es sei ein Gegenstand, zu dem wir stets Zugriff haben, also sind wir dafür verantwortlich. Er hat es mit in die Abrechnung gepackt, sicher aus Einfachheitsgründen.

    - der E-Herd war kaputt. Laut altem Mietvertrag haben wir die Küche mit gemietet. Im neuen Mietvertrag steht darüber nichts (es gab mal einen Besitzerwechsel und er wollte gerne einen neuen Mietvertrag). Er pocht darauf, dass beide (!) Mietverträge gelten würden, was ich für Quatsch halte. Er musste einen neuen E-Herd kaufen, wir sollen ihn zahlen.

    - die Grundsteuer hatte er über drei Jahre vergessen zu berechnen, nun knallt er uns rückwirkend alle Beträge mit rein.

    Ihr sehr, viele offene Fragen, von denen ich bei allem dachte, dass nichts davon auf mich abzuwälzen ist. Nun muss ich alles übernehmen. Aus einem Guthaben der Nebenkostenabrechnung ist ein fettes Minus geworden: anstatt, dass ich ca. 790 Euro zurück bekomme, muss ich nun 752 Euro zahlen.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung mitsamt seiner detaillierten Erklärung mal eingescannt. Es gibt noch diverse Anlagen von der Heizungsfirma, Klempnerrechnung ect., also das hat er uns alles ausgehändigt. Bei Bedarf kann ich diese Sachen auch nochmal einscannen. Es wäre klasse, wenn ihr mal drüber schauen und was dazu sagen könntet. Ich denke, er hat sich aus Bequemlichkeit auch mir gegenüber da selbst was gebastelt und ich bin so gar nicht sicher, ob ich überhaupt für irgendwas zahlen muss. Vielen Dank schon mal!

  • Keins von den 3 Dingen ist das was man eine korrekte Nebenkostenabrechnung nennt.

    Das mit der Grundsteuer wurde ja schon im anderen Beitrag erklärt.

    Einbauherd, Techniker haben in der Abrechnung nichts zu suchen.

    Das ganze Ding ist unwirksam.

    Einmal editiert, zuletzt von PKP (9. März 2018 um 12:05) aus folgendem Grund: Link zum anderen Beitrag mit Grundsteuer hinzugefügt

  • Okay, habe ich befürchtet. Aber mal abgesehen davon: rein rechtlich, darf er mir den Herd und die Absperrventile überhaupt in Rechnung stellen, unabhängig davon, dass sie nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen?

    Und gelten wirklich beide Mietverträge? Der alte und der neue? Erscheint mir falsch. Die können sich schließlich widersprechen und bei Bedarf kann man doch nicht einfach auf den Vertrag verweisen, der einem gerade passt.

    Einmal editiert, zuletzt von PKP (9. März 2018 um 12:15) aus folgendem Grund: 2 Beiträge zusammengefügt

  • Was wird denn bezüglich Herd berechnet?

    Reparatur oder was?

    Wenn Reparatur (sog. Kleinreparatur) ginge die bei dem Betrag eh zu Lasten des Vermieters. Denn vertraglich dürften maximal 100 - 120 € pro Einzelreparatur vereinbart werden, alles darüber wäre unwirksam.

    Sahen die Abrechnungen der Vorjahre auch so aus?

  • Der ganze E-Herd wird berechnet. Siehe erste Seite, da wird es detailliert erklärt.

    Und ja, ich dachte auch, alles was nur einen Cent drüber liegt an Reparaturen ist unwirksam und mir würde gar nichts berechnet werden. Er behauptet das Gegenteil.

    Ja, die Abrechnungen sahen immer so aus. Da ich aber immer was wieder bekommen habe, war mir das soweit recht.

  • Muss nicht auch eine entsprechende Klausel bezgl. der Reparaturen im Vertrag vereinbart werden? Mit konkreten Zahlen?

    Ja, eine sog. Kleinreparaturklausel. Da muß der Betrag pro Einzelreparatur, wie gesagt maximal 100 - 120 €, drin und wieviel Euro oder Prozent der Jahresnettomiete maximal pro Jahr insgesamt.

  • Egal, ob der Herd angemietet ist, oder auch nicht. Die Kosten der Herdreparatur kann er Dir nicht weiterbelasten.

    Es gibt hier zwei Optionen:

    • Der Herd gehört zum Mietvertrag (davon ist auszugehen), so dass der Vermieter die Reparaturkosten vollständig trägt
    • Der Herd ist dein Eigentum, folglich ist der Vermieter gar nicht berechtigt, einen Auftrag hierfür auszulösen

    Die Kleinstreparaturen betragen hier allem Anschein nach mehr als 200 € und sind folglich von Dir nicht zu bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer erscheint mir auch etwas hoch.

    Ansonsten hat das mit einer Betriebskostenabrechnung gar nichts zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, dachte ich mir. Das mit dem Herd ergibt für mich nicht den geringsten Sinn. Zumal der Herd über 200 Euro kostet und er mir einfach den "Grenzwert", also 200 Euro, davon in Rechnung stellt. Dabei dürfte er mir nichts in Rechnung stellen, sobald es auch nur einen Cent drüber ist, also auch nicht anteilig, oder?

  • Das steht übrigens im Wortlaut im Vertrag bezgl. der Schönheitsreparaturen:

    § 3 Schönheitsreparaturen / Kleinreparaturen
    (1) Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter fachgerecht auszuführen.
    (2) Notwendige Schönheitsreparaturen hat der Mieter rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    Mehr nicht, nur das.

  • Dein Vermieter bezieht sich ja auf Seite 1 schon auf eine Kleinstreparaturklausel von höchstens 200 €. Unabhängig davon, dass dieser Betrag schon zu hoch ist (in der Regel gelten 150 € noch als angemessen), beträgt die Rechnung ja mehr als 200 €.

    Der Vermieter kann die Rechnung nicht aufteilen, so dass Du 200€ zahlst und er vielleicht die restlichen 50 €.

    Entweder ganz oder gar nicht.

    Unabhängig davon: Ein Absperrventil kostet - je nach Ausführung - im Großhandel zwischen 5-15 € und ist binnen 15-30 Minuten gewechselt. Wenn ein Handwerker hierfür 250€ und mehr verlangt, ist das schon Wucher.

    Hast Du denn hierfür eine Originalrechnung erhalten?

    P.S. Wenn Du noch eine richtige Abrechnung erhalten hast, diese bitte mal genau unter die Lupe nehmen. Wenn hier tatsächlich 1:1 eine Hausgeldabrechnung der Eigentumswohnung an dich weitergeleitet wurde, kann man fast davon ausgehen, dass diese auch die Verwaltungskosten beinhalten.

    Diese sind aber nicht umlagefähig, bzw. es sind keine Betriebskosten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Alles klar, das wollte ich wissen. Also entweder ganz oder gar nicht.

    Ja, die Original-Rechnung habe ich. Der Betrag stimmt. Und mir kam der auch sehr hoch vor.

    Ja, die Abrechnung kommt uns insgesamt auch sonst ziemlich hoch vor. Teilweise sind einzelne posten um mehr als 100 Euro teurer geworden (z.B. Haftpflicht und Müllabfuhr).

  • Hallo zusammen,

    mich wurmt da ja etwas bei den Betriebskosten... Nebenkostenabrechnung

    im Jahr 2014-2015 war unser Anteil zu zahlen z.b. bei den Müllgebühren 28,56 Euro,

    2015-2016 auf einmal 202 Euro, jetzt 2016-2017 auch 202 Euro.

    Haftpflichtversicherung . 2014-2015 32 Euro unser Anteil , 2015-2016 132 Euro und jetzt auch 132 Euro

    usw da gibt es noch mehrere Posten die von einem Abrechnungsjahr zum anderen mächtig gestiegen sind.

    Bin übrigens die Frau von norelease, es handelt sich also um den gleichen Vermieter.

    Einmal editiert, zuletzt von Ambre64 (9. März 2018 um 13:42)

  • Eröffnen Sie doch bitte einen eigenen Beitrag zu Ihrem Problem. Beim gleichen Vermieter? Das kann nur sein wenn dem mehr Wohnungen als die des TE gehören.

  • hallo Anitari,

    ich bin die Frau von norelease der die Fragen über Absperrventil etc gestellt hat, handelt sich also um die gleiche Wohnung, deswegen habe ich auch hier geschrieben.

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