Hallo zusammen. Hier die Dokumente:
Beiträge von norelease
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Alles klar, das wollte ich wissen. Also entweder ganz oder gar nicht.
Ja, die Original-Rechnung habe ich. Der Betrag stimmt. Und mir kam der auch sehr hoch vor.
Ja, die Abrechnung kommt uns insgesamt auch sonst ziemlich hoch vor. Teilweise sind einzelne posten um mehr als 100 Euro teurer geworden (z.B. Haftpflicht und Müllabfuhr).
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Das steht übrigens im Wortlaut im Vertrag bezgl. der Schönheitsreparaturen:
§ 3 Schönheitsreparaturen / Kleinreparaturen
(1) Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter fachgerecht auszuführen.
(2) Notwendige Schönheitsreparaturen hat der Mieter rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.
Mehr nicht, nur das. -
Achja, das gleiche gilt für das Absperrventil, das mehr als 200 gekostet hat, oder?
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Ja, dachte ich mir. Das mit dem Herd ergibt für mich nicht den geringsten Sinn. Zumal der Herd über 200 Euro kostet und er mir einfach den "Grenzwert", also 200 Euro, davon in Rechnung stellt. Dabei dürfte er mir nichts in Rechnung stellen, sobald es auch nur einen Cent drüber ist, also auch nicht anteilig, oder?
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Also spricht alles dagegen. Vielen Dank dafür.
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Okay, sie steht nicht drin. Er sagt, muss auch nicht.
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Muss nicht auch eine entsprechende Klausel bezgl. der Reparaturen im Vertrag vereinbart werden? Mit konkreten Zahlen?
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Der ganze E-Herd wird berechnet. Siehe erste Seite, da wird es detailliert erklärt.
Und ja, ich dachte auch, alles was nur einen Cent drüber liegt an Reparaturen ist unwirksam und mir würde gar nichts berechnet werden. Er behauptet das Gegenteil.
Ja, die Abrechnungen sahen immer so aus. Da ich aber immer was wieder bekommen habe, war mir das soweit recht.
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Okay, habe ich befürchtet. Aber mal abgesehen davon: rein rechtlich, darf er mir den Herd und die Absperrventile überhaupt in Rechnung stellen, unabhängig davon, dass sie nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen?
Und gelten wirklich beide Mietverträge? Der alte und der neue? Erscheint mir falsch. Die können sich schließlich widersprechen und bei Bedarf kann man doch nicht einfach auf den Vertrag verweisen, der einem gerade passt.
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Da liegst du richtig, es ist eine ETW.
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Jetzt wird es kompliziert. Also, wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten. Es waren viele Fragen offen, da im Vorfeld einiges passiert ist:
- das sogenannte Absperrventil musste zweimal repariert werden. Er sagt, wir müssen das zahlen, obwohl wir nicht dran waren, es also nicht kaputt gemacht haben. Es sei ein Gegenstand, zu dem wir stets Zugriff haben, also sind wir dafür verantwortlich. Er hat es mit in die Abrechnung gepackt, sicher aus Einfachheitsgründen.
- der E-Herd war kaputt. Laut altem Mietvertrag haben wir die Küche mit gemietet. Im neuen Mietvertrag steht darüber nichts (es gab mal einen Besitzerwechsel und er wollte gerne einen neuen Mietvertrag). Er pocht darauf, dass beide (!) Mietverträge gelten würden, was ich für Quatsch halte. Er musste einen neuen E-Herd kaufen, wir sollen ihn zahlen.
- die Grundsteuer hatte er über drei Jahre vergessen zu berechnen, nun knallt er uns rückwirkend alle Beträge mit rein.
Ihr sehr, viele offene Fragen, von denen ich bei allem dachte, dass nichts davon auf mich abzuwälzen ist. Nun muss ich alles übernehmen. Aus einem Guthaben der Nebenkostenabrechnung ist ein fettes Minus geworden: anstatt, dass ich ca. 790 Euro zurück bekomme, muss ich nun 752 Euro zahlen.
Ich habe die Nebenkostenabrechnung mitsamt seiner detaillierten Erklärung mal eingescannt. Es gibt noch diverse Anlagen von der Heizungsfirma, Klempnerrechnung ect., also das hat er uns alles ausgehändigt. Bei Bedarf kann ich diese Sachen auch nochmal einscannen. Es wäre klasse, wenn ihr mal drüber schauen und was dazu sagen könntet. Ich denke, er hat sich aus Bequemlichkeit auch mir gegenüber da selbst was gebastelt und ich bin so gar nicht sicher, ob ich überhaupt für irgendwas zahlen muss. Vielen Dank schon mal!
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Danke, werde ich heute mal machen. Das könnte interessant werden.
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Vielen Dank für Eure Antworten. Ja, er hat es wirklich einfach vergessen. Das ist der alleinige Grund. Ich bin auch aus allen Wolken gefallen.
Ich werde auf jeden Fall widersprechen. Das kam mir schon nicht richtig vor. Die ganze Abrechnung ist eh sehr seltsam geraten. Angeblich muss ich auch für die Reparatur eines Absperrventils aufkommen, was ich auch bezweifle. Aber das ist dann ein anderen Thema.
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich mal ein Anliegen:
Mein Vermieter war heute mit der Betriebskostenabrechnung da. Da kam der Schock: anstatt etwas zurück zu bekommen wie die Jahre davor, soll ich nun kräftig zahlen. Grund: er hatte die drei (!) Jahre zuvor immer vergessen, die Grundsteuer zu berechnen. Die listet er nun rückwirkend auf. Er hatte es wirklich schlichtweg vergessen.Meine Frage: darf er die drei Jahre rückwirkend einfordern? Einfach, weil er nicht dran gedacht hat? Muss ich zahlen?
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