Grundsteuer nachträglich gefordert - gerechtfertigt

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und habe gleich mal ein Anliegen:
    Mein Vermieter war heute mit der Betriebskostenabrechnung da. Da kam der Schock: anstatt etwas zurück zu bekommen wie die Jahre davor, soll ich nun kräftig zahlen. Grund: er hatte die drei (!) Jahre zuvor immer vergessen, die Grundsteuer zu berechnen. Die listet er nun rückwirkend auf. Er hatte es wirklich schlichtweg vergessen.

    Meine Frage: darf er die drei Jahre rückwirkend einfordern? Einfach, weil er nicht dran gedacht hat? Muss ich zahlen?

  • Hallo,

    hat er dies tatsächlich nur vergessen oder gab es eine rückwirkende Neuberechnung der Gemeinde?

    Wenn er es nur vergessen hat, dann hat er Pech gehabt. Die Kosten kann er rückwirkend nicht geltend machen. Du solltest den Kosten folglich widersprechen.

    Eine Neuberechnung der Gemeinde könnte der Vermieter aber geltend machen. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aus § 556 BGB

    (3) 1Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Hat der VM tatsächlich vergessen die Grundsteuer umzulegen kann er sie nur noch für den Abrechnungszeitraum geltend machen für den die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für 2017.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Ja, er hat es wirklich einfach vergessen. Das ist der alleinige Grund. Ich bin auch aus allen Wolken gefallen.

    Ich werde auf jeden Fall widersprechen. Das kam mir schon nicht richtig vor. Die ganze Abrechnung ist eh sehr seltsam geraten. Angeblich muss ich auch für die Reparatur eines Absperrventils aufkommen, was ich auch bezweifle. Aber das ist dann ein anderen Thema.

  • Reparaturkosten haben in einer Abrechnung grundsätzlich gar nichts verloren.

    Du kannst gern ein neues Thema eröffnen und dort deine Abrechnung anonymisiert (sämtliche persönliche Daten schwärzen) hochladen.

    Dann schauen wir gern mal drüber, was dort so im Argen liegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Liege ich richtig mit meiner Vermutung das es eine ETW (Eigentumswohnung) ist?

    Da reichen Vermieter, oft aus Unwissenheit, ihre komplette Hausgeldabrechnung 1:1 an den Mieter durch und vergessen die Grundsteuer weil die ja nicht im Hausgeld enthalten ist.

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