Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich mal ein Anliegen:
Mein Vermieter war heute mit der Betriebskostenabrechnung da. Da kam der Schock: anstatt etwas zurück zu bekommen wie die Jahre davor, soll ich nun kräftig zahlen. Grund: er hatte die drei (!) Jahre zuvor immer vergessen, die Grundsteuer zu berechnen. Die listet er nun rückwirkend auf. Er hatte es wirklich schlichtweg vergessen.
Meine Frage: darf er die drei Jahre rückwirkend einfordern? Einfach, weil er nicht dran gedacht hat? Muss ich zahlen?