Hallo zusammen,
ich habe ein Produkt entwickelt und möchte es nun herstellen und vertreiben. Dafür habe ich mir eine Gewerbeimmobilie mit 60qm angemietet. Sie ist in einem extrem schlechten Zustand aber kostet dafür auch nur 350€ + 50€ Nebenkosten und ich möchte sie sowieso überwiegend nur als Lagerfläche nutzen.
Die beiden Räume sind gefliest und halb Tiefparterre halb EG. Bei der Besichtigung waren sie noch vollgestellt. Nun, wo ich alles richtig sehen kann, zeigt sich ein Problem. Offensichtlich haben die Räume ein Feuchtigkeitsproblem. Der Putz ist an vielen Stellen aufgeplatzt und auch Schimmel ist zu sehen. Aber das Schlimmste: In einer Ecke war sogar eine kleine Pfütze! Ich muss nochmal abklären, ob die Räume vor der Übergabe nur etwas zu nass gewischt wurden, aber ich fürchte eher, dass da Wasser durch die Wand kommt. An der Stelle könnte es sowohl ein Rohr als auch das Erdreich neben der Wand sein. Nun steht im Mietvertrag, dass der Vermieter keine Haftung oder Gewährleistung für den Zustand übernimmt. Aber gilt das auch, wenn Wasser in die Räume läuft? Habe ich Anspruch auf trockene Räume oder kann ich ggf. noch vom Vertrag zurücktreten?
Den Vertrag habe ich vor 3 Wochen unterschrieben. Hier ein Ausschnitt aus dem Vertrag:
Der Mieter hat die Räume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 537, 538 BGB und einschließlich etwaiger Mietminderungsansprüche. Der Vermieter übernimmt also keine Haftung oder Gewährleistung für den Zustand der Mieträume bei Übergabe an den Mieter.
Die Räumlichkeiten werden so übernommen, wie sie stehen und liegen. Der Mieter hat sämtliche Renovierungs- und Umbaukosten zu übernehmen. Unabhängig von der Dauer und dem Umfang der beabsichtigten Arbeiten hat der Mieter vom Beginn des Mietverhältnisses an den vollen vereinbarten Mietzins zu entrichten.
Habe ich mich nun komplett verxxxxxxx lassen? ![]()