Beiträge von BastelWastel

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Produkt entwickelt und möchte es nun herstellen und vertreiben. Dafür habe ich mir eine Gewerbeimmobilie mit 60qm angemietet. Sie ist in einem extrem schlechten Zustand aber kostet dafür auch nur 350€ + 50€ Nebenkosten und ich möchte sie sowieso überwiegend nur als Lagerfläche nutzen.

    Die beiden Räume sind gefliest und halb Tiefparterre halb EG. Bei der Besichtigung waren sie noch vollgestellt. Nun, wo ich alles richtig sehen kann, zeigt sich ein Problem. Offensichtlich haben die Räume ein Feuchtigkeitsproblem. Der Putz ist an vielen Stellen aufgeplatzt und auch Schimmel ist zu sehen. Aber das Schlimmste: In einer Ecke war sogar eine kleine Pfütze! Ich muss nochmal abklären, ob die Räume vor der Übergabe nur etwas zu nass gewischt wurden, aber ich fürchte eher, dass da Wasser durch die Wand kommt. An der Stelle könnte es sowohl ein Rohr als auch das Erdreich neben der Wand sein. Nun steht im Mietvertrag, dass der Vermieter keine Haftung oder Gewährleistung für den Zustand übernimmt. Aber gilt das auch, wenn Wasser in die Räume läuft? Habe ich Anspruch auf trockene Räume oder kann ich ggf. noch vom Vertrag zurücktreten?

    Den Vertrag habe ich vor 3 Wochen unterschrieben. Hier ein Ausschnitt aus dem Vertrag:

    Der Mieter hat die Räume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 537, 538 BGB und einschließlich etwaiger Mietminderungsansprüche. Der Vermieter übernimmt also keine Haftung oder Gewährleistung für den Zustand der Mieträume bei Übergabe an den Mieter.

    Die Räumlichkeiten werden so übernommen, wie sie stehen und liegen. Der Mieter hat sämtliche Renovierungs- und Umbaukosten zu übernehmen. Unabhängig von der Dauer und dem Umfang der beabsichtigten Arbeiten hat der Mieter vom Beginn des Mietverhältnisses an den vollen vereinbarten Mietzins zu entrichten.

    Habe ich mich nun komplett verxxxxxxx lassen? ?(

    Danke für eure Antworten. Um Mietminderung geht es mir nicht, zumal ich mir auch den Stress mit meinem Vermieter ungern antun würde. Die Miete ist außerdem sowieso so gering, dass sich das kaum lohnen kann. Die Frage ist ja auch weniger, welche Forderungen ich an meinen Vermieter stellen kann, sondern welche er an den Besitzer des anderen Hauses stellen kann. Wenn da wirklich nichts zu machen ist, sehe ich nur noch 2 Möglichkeiten: Ausziehen oder irgendwas in den Lüfter stecken ;)

    Hallo zusammen,

    wir haben ein Problem: Im vergangenen Jahr wurde um das Haus, in dem wir eine Wohnung gemietet haben, eine ganze Wohnanlage gebaut. Das war natürlich recht nervig wegen Baulärm, wackelnden Wänden, blockierten Parkplätzen ... Aber das Problem war ja absehbar, sodass wir das ganze ohne eine neue Wohnung zu suchen über uns ergehen ließen. Seit einigen Wochen ist der Spuk nun vorbei und wir waren schon erleichtert, bis dieses Geräusch plötzlich auftauchte. Ich lag abends im Bett und wunderte mich, wieso der Nachbar so spät noch saugte. Obwohl es nicht sehr laut war, konnte ich nicht aufhören mich darauf zu konzentrieren und habe das Fenster geschlossen. Als ich es am nächsten Morgen wieder öffnete, saugte der Nachbar immer noch - das konnte nicht sein. Vielleicht sind es ja Bautrockner und damit nur Nachwehen der Baustelle, dachte ich. Nun bin ich der Sache aber auf den Grund gegangen und musste feststellen, dass das Geräusch vom Lüfter der neuen Tiefgarage kommt, dessen Auslass etwa 10m von unserem Schlafzimmer entfernt ist. Der Lüfter läuft scheinbar fast rum um die Uhr. Das Geräusch ist wie gesagt nicht sehr laut aber trotzdem extrem störend. Haben wir oder unser Vermieter ein Recht hier Maßnahmen zu fordern? Falls ja, können wir das auch selbst machen? Unser Vermieter würde Jahre und mindesten 5 Ermahnungen brauchen, bis er aktiv wird.

    Viele Grüße
    Georg

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