Heizkostenabrechnung

  • Hallo zusammen... :)

    Ich habe eine kurze Frage zu MEINEN Rechten als Mieter einer ehemaligen (!) Wohnung.

    Ich habe eine 1,5-Zi.-Whg. im Herbst 2009 ordnungsgemäß gekündigt, unter Zeugen (Nachmieter, Vermieter, weitere Personen) die Wohnung vernünftig übergeben und zugleich die Heizverdunstungsskalen sowie die Kaltwasserstände gemeinsam abgelesen und schriftlich fixiert.

    Innerhalb der 12-montigen Frist erhielt ich die Betriebskostenabrechnung, die völlig okay war und mit einem zweiten Schreiben die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war. Der Kaltwasserstände war richtig berechnet, jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.

    Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt. Dies ist nunmehr 1,5 Monate her. Zwischenzeitlich erhielt ich sogar noch eine Mahnung, die jedoch gegenstandslos ist. Durch meinen Widerspruch ist die Hemmung des Anspruches seitens meines Vermieters eingetreten.

    Meine Frage:
    Habe ich jetzt noch ein "Druckmittel" dass ich auch verlangen kann, innerhalb einer bestimmten Frist muss der Vermieter nun endlich eine neue ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellen, meinem Widerspruch abhelfen? Oder wie lange muss ich jetzt "abwarten" (auch im Kontext der gehemmten Anspruchsfrist seitens des Vermiters) bis ich eine Antwort erhalte?

    Ein paar Hinweise wären ganz hilfreich...

    PS: Juristischen Beistand möchte ich derzeit noch nicht einschalten, einmal nicht das nötige Kleingeld und die Beratungsbeihilfe ist mir grad zu viel Papierkram :rolleyes: , auch wenn der RA das übernehmen kann.

    Danke
    Marc


  • Heizverdunstungsskalen sowie die Kaltwasserstände gemeinsam abgelesen und schriftlich fixiert.

    Ob ohne das passende Gerät eine Ablesung der Röhrchen exakte Werte ergibt, will ich aus langjähriger Erfahrung stark bezwifeln.

    Innerhalb der 12-montigen Frist erhielt ich die Betriebskostenabrechnung, die völlig okay war und mit einem zweiten Schreiben die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war. Der Kaltwasserstände war richtig berechnet, jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.

    Und diese Firma, bzw. die Mitarbeiter machen das täglich mit den richtigen Skalen. Darum dürfte diese Ablesung richtig sein.

    Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt.

    Beweismittel? Dies ist ein Zettel mit Zahlen, der die tatsächliche Verdunstung nicht zeigt.

    Dies ist nunmehr 1,5 Monate her. Zwischenzeitlich erhielt ich sogar noch eine Mahnung, die jedoch gegenstandslos ist.

    Ne, die ist nicht gegenstandslos, sondern nur die Overtüre zum Mahnbescheid und der nachfolgenden Verhandlung vor Gericht. Und das ist mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden.

    Durch meinen Widerspruch ist die Hemmung des Anspruches seitens meines Vermieters eingetreten.

    Meine Frage:
    Habe ich jetzt noch ein "Druckmittel" dass ich auch verlangen kann, innerhalb einer bestimmten Frist muss der Vermieter nun endlich eine neue ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellen, meinem Widerspruch abhelfen? Oder wie lange muss ich jetzt "abwarten" (auch im Kontext der gehemmten Anspruchsfrist seitens des Vermiters) bis ich eine Antwort erhalte?

    Warten Sie ab, die nächste Antwort kommt im gelben Briefumschlag und bedeutet zusätzliche Kosten für Sie.

    Ein paar Hinweise wären ganz hilfreich...

    Lesen Sie meine Texte, da haben Sie Hinweise genug.

    Haben Sie schon mal beobachtet, wenn der Heizungsableser in Aktion tritt? Der nimmt das Röhrchen aus der Halterung, setzt es in eine Messskala und sieht dann die Verdunstungsmenge. Haben Sie das auch so gemacht?

  • Hallo Mieter2009,

    "...die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war.
    ... jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.
    Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt. Dies ist nunmehr 1,5 Monate her."
    Hast Du dem VM (schriftlich tabellarisch aufgelistet) die widersprüchlichen Werte mitgeteilt m.d.B. um Klärung?
    Wie sind denn die widersprüchlichen Werte?

  • Hallo "Mainschwimmer",

    so klugscheißerisch habe ich selten jmd. RAT einem anderen geben hören. Auch ihre mangelnden Rechtskenntnisse sollten Sie sein lassen. Bevor Sie großspurig mit Mahnverfahren etc. kommen, sollten Sie sich in der ZPO etc. ausbilden lassen, dann würden Sie nicht solch ein oberflächliches Zeug schreiben - viel heiße Luft und nix dahinter! Was SIE nicht als Beweismittel etc. ansehen, dass ist schön für SIE - wie gesagt, behalten Sie Ihre Rechtskenntnisse für Ihre Hobby-möchtegern-Vorstellungen unter Saufkollegen in einer Kneipe, wenn Sie sich mal wieder richtig "ego-gut" fühlen wollen!

    Die Unterschiede zwischen der Verdunsungsskale per Ablesung des Technikers, der von der Hausgesellschaft vor Ort, zusammen mit dem Vertreter der Wohungsgesellschaft diese - mit mir und den Nachmietern, abgelesen hat und denen der externen Heizungsfirma unterscheiden sich in 6 Skalen. Aber dafür haben Sie sicher auch eine großspurige Erklärung und kommen mir mit den diversen Verdunstungsformen und Verrechnungen, schon klar.

    Wo haben Sie nur Ihre Inkompetenz her?

    Zitat: "Und diese Firma, bzw. die Mitarbeiter machen das täglich mit den richtigen Skalen. Darum dürfte diese Ablesung richtig sein."

    Was soll das heißen? Ihr mangelnde Argumentationsfähigkeit wird schon im ersten Fachsemester eines wissenschaftlichen Studiums "korrigiert". Wenn die Mitarbeiter täglich alles richtig machen würden, dann würde es niemals "unrichtige" Berechnungen geben - die Realität sieht anders aus, mein "Freund".

    Darum DÜRFTE diese Ablesung richtig sein? Wo haben Sie solch ein Schwachsinn gelernt? DÜRFTE? Ist das jetzt hier eine gesetzmäßige Antwort oder ist das Wahrsagerrei durch die Glaskugel - DÜRFTE?

    Sie erteilen Rat, Sie meinen hier einem anderen IHRE subjektive und inkompetente und obendrein absolut unlogische Argumentation zu erteilen und dann "DÜRFTE" - unglaublich, dass Sie hier Ratschläge erteilen.

    So ein Müll habe ich selten erlebt!

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter2009 (26. Februar 2011 um 22:17)

  • Zu diesem Beitrag gibt es nur eine Antwort: Verkriechen Sie sich ganz schnell wieder unter den Stein, unter dem Sie herkommen. Vielleicht gibt es da noch mehr solche Individuen, mit denen Sie rumpöbeln können.

    Und unterlassen Sie bitte dieses primitive Anbiedern, ich bin nicht Ihr "Freund". Freunde suche ich mir selbst aus und vermeide solche, deren IQ mit ihrer Hutgröße korreliert!

  • Bei Erhalt der Heizkostenabrechnung sollten auch unbedingt ein paar Fragen beachtet werden:

    - Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
    - Welche Abrechnungsart wurde verwendet (verbrauchsabhängig, flächenabhängig)?
    - Können Sie die Höhe der Heizkosten nachrechnen?

    Sollte hier etwas nicht stimmen, so kann man schon versuchen die Abrechnung (innerhalb 12 Monate) anzufechten.

    Hier habe ich dazu noch Tipps gefunden:
    Heizkostenabrechnung überprüfen! Unsere Tipps | Nebenkostenabrechnung | Vergleichen sie hier ob diese zu hoch ist

  • Hallo Marc,
    ich hätte da mal ne Frage:

    Weichen die abgerechneten Verbrauchseinheiten von Ihrer Ablesung ab oder vergleichen Sie Ihre Ablesung mit einem Ableseprotokoll der Abrechnungsfirma?

    Bei Verdunstern muss der abgelesene Wert einer Zwischenablesung nämlich umgerechnet werden, da die Überfüllung der Ampulle (der Ausgleich für die sog. Kaltverdunstung) für ein ganzes Jahr gedacht ist.

    Welchen Anteil Vor- und Nachmieter daran haben, wird mit einer komplizierten Formel bestimmt.

    Gruß Dekron

  • Zur allgemeinen Info darf ich hier einmal bemerken, dass unser freundlicher Fragesteller mit den von den Röhrchen abgelesenen Strichen ohnehin nicht viel wird anfangen können, da jeder Heizkörper noch einen eigenen Multiplikater entsprechend seiner Leistung hat.:cool:

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