Hallo zusammen... ![]()
Ich habe eine kurze Frage zu MEINEN Rechten als Mieter einer ehemaligen (!) Wohnung.
Ich habe eine 1,5-Zi.-Whg. im Herbst 2009 ordnungsgemäß gekündigt, unter Zeugen (Nachmieter, Vermieter, weitere Personen) die Wohnung vernünftig übergeben und zugleich die Heizverdunstungsskalen sowie die Kaltwasserstände gemeinsam abgelesen und schriftlich fixiert.
Innerhalb der 12-montigen Frist erhielt ich die Betriebskostenabrechnung, die völlig okay war und mit einem zweiten Schreiben die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war. Der Kaltwasserstände war richtig berechnet, jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.
Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt. Dies ist nunmehr 1,5 Monate her. Zwischenzeitlich erhielt ich sogar noch eine Mahnung, die jedoch gegenstandslos ist. Durch meinen Widerspruch ist die Hemmung des Anspruches seitens meines Vermieters eingetreten.
Meine Frage:
Habe ich jetzt noch ein "Druckmittel" dass ich auch verlangen kann, innerhalb einer bestimmten Frist muss der Vermieter nun endlich eine neue ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellen, meinem Widerspruch abhelfen? Oder wie lange muss ich jetzt "abwarten" (auch im Kontext der gehemmten Anspruchsfrist seitens des Vermiters) bis ich eine Antwort erhalte?
Ein paar Hinweise wären ganz hilfreich...
PS: Juristischen Beistand möchte ich derzeit noch nicht einschalten, einmal nicht das nötige Kleingeld und die Beratungsbeihilfe ist mir grad zu viel Papierkram
, auch wenn der RA das übernehmen kann.
Danke
Marc