Hallo Gemeinde,
über dieses Thema ist schon viel geschrieben und geantwortet worden,aber ich bin immer noch genau so schlau wie vorher.Mir flattert ein Brief mit einem Mieterhöhungsbegehren ins Haus.Es ist die Rede von einer ortsüblichen Vergleichsmiete.Diese bezieht sich aber auf drei Vergleichswohnungen in unmittelbarer Nähe,die,wie solls auch anders sein,ebenfalls zum eigenen Bestand gehören.Sobald eine dieser Wohnungen leerstand,wegen Auszug,wurde diese aufwendig aufgemöbelt.Sprich.es wurde das Bad erneuert samt allen Kacheln,die Küche wurde erneuert,Herd mit Ceranfeld.Der Fußboden wurde mit Laminat erneuert.Hab bestimmt noch was vergessen. Entsprechend hat er auch die Miete dem neuen Stand angepasst. Eine Wohnung hat Wochen gedauert mit der entsprechenden Lautstärke.
Jetzt kommt der Vermieter auf die Idee,unsere Wohnung mit diesen aufgemöbelten Wohnungen gleichzusetzen und zu vergleichen.Nur,dass in dieser Wohnung seit 1968 rein garnichts jemals modernisiert wurde.Kein Herd mit Ceranfeld,sondern einer aus Rumänien mit Kochplatten.Ich bin nicht bereit,diesem Mieterhöhungsbegehren zuzustimmen.Es wird also ein Richter entscheiden müssen.Wie könnte das ausgehen?Ich werde vorsichtshalber morgen meine Rechtsschutz informieren,dass ich einen Anwalt für Mietrecht für ein Beratungsgespräch brauch.