Ortsübliche Vergleichsmiete

  • Hallo Gemeinde,

    über dieses Thema ist schon viel geschrieben und geantwortet worden,aber ich bin immer noch genau so schlau wie vorher.Mir flattert ein Brief mit einem Mieterhöhungsbegehren ins Haus.Es ist die Rede von einer ortsüblichen Vergleichsmiete.Diese bezieht sich aber auf drei Vergleichswohnungen in unmittelbarer Nähe,die,wie solls auch anders sein,ebenfalls zum eigenen Bestand gehören.Sobald eine dieser Wohnungen leerstand,wegen Auszug,wurde diese aufwendig aufgemöbelt.Sprich.es wurde das Bad erneuert samt allen Kacheln,die Küche wurde erneuert,Herd mit Ceranfeld.Der Fußboden wurde mit Laminat erneuert.Hab bestimmt noch was vergessen. Entsprechend hat er auch die Miete dem neuen Stand angepasst. Eine Wohnung hat Wochen gedauert mit der entsprechenden Lautstärke.
    Jetzt kommt der Vermieter auf die Idee,unsere Wohnung mit diesen aufgemöbelten Wohnungen gleichzusetzen und zu vergleichen.Nur,dass in dieser Wohnung seit 1968 rein garnichts jemals modernisiert wurde.Kein Herd mit Ceranfeld,sondern einer aus Rumänien mit Kochplatten.Ich bin nicht bereit,diesem Mieterhöhungsbegehren zuzustimmen.Es wird also ein Richter entscheiden müssen.Wie könnte das ausgehen?Ich werde vorsichtshalber morgen meine Rechtsschutz informieren,dass ich einen Anwalt für Mietrecht für ein Beratungsgespräch brauch.

  • Hallo,

    so hart wie das klingt: Dein Vermieter könnte im Recht sein. Bei der Mieterhöhung nach Vergleichswohnungen spielt der Modernisierungszustand der jeweiligen Wohnungen kaum eine Rolle.

    Die Kriterien der Vergleichbarkeit beziehen sich auf nachfolgende Dinge

    • Lage der Wohnung innerhalb des Hauses
    • Art des Gebäudes (u.a. Alter, Bauweise)
    • Wohnungsgröße
    • Lage des Hauses

    Ein weiteres Kriterium bezieht sich tatsächlich auf die Ausstattung der Wohnung, allerdings nur grob. Hier könnte es beispielsweise nur darum gehen, ob ein Bad gefliest ist. Es spielt aber keine Rolle, ob das Bad im Jahr 2018 oder im Jahr 1985 gefliest wurde.

    Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Mietrecht kann nicht schaden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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