Hallo Gemeinde,
folgender Fall
Mieter einer Mietwohnung verstorben.
Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an die Erben über.
Der Vermieter,eine Grundstücksverwaltung möchte die Wohnung gerne leer haben,sie renovieren und teuer weitervermieten.
Also flattert den Erben die Kündigung ins Haus,mit einem vorgeschobenem Kündigungsgrund dass Zweifel an der Zahlungsfähihigkeit der monatlichen Gesamtmiete bestehen.Die Erben sind ukrainische Staatsbürger,die diese Wohnung als Meldeadresse brauchem.Außerdem wurde der größte Teil der Gesamtmiete bereits vom Sohn der Verstorbenen Mieterin bezahlt.Zu erwähnen ist noch,dass die Erben slbstständige Unternehmer in der Ukraine sind,die Tochter hier aufs Gymnasium gegangen ist und ein Studium als Wirtschaftsingenieurin abgeschlossen hat,also perfekt deutsch spricht.
Der vermieter bezeichnet das Schreiben als eine fristgerechte Kündigung.Hätte der vorgeschobene Kündigungsgrund seine Berechtigung,müsste es Sonderkündigung lauten.