Vermieter will mich innerhalb der nächsten Tage rausschmeißen

  • Hallo Leute,

    also ich bin in einer verzwickten Lage, aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme lief mein Studium nicht und mir wurde das BAföG gestrichen, weshalb ich die Miete nicht mehr bezahlen konnte. Ich hatte ein Jahr lang die Miete nicht bezahlt bis der Vermieter Wind davon bekam, woraufhin meine Eltern die Mietschulden bis Dezember 2017 beglichen, Januar und Februar stehen noch aus. Mein Vermieter drohte mir mit Räumungsklage und kündigte den Vertrag auf den 28.02.2018. Nur habe ich momentan gar kein Geld um den Umzug zu finanzieren. Ich bekomme innerhalb der nächsten Wochen Geld vom Jobcenter, welches auf Antrag wohl auch die Umzugskosten übernehmen kann, aber das muss alles noch erst bearbeitet werden. Mein Vermieter droht jetzt mit Räumungsklage oder Austausch des Schlosses sollte ich nicht innerhalb der nächsten Tage die Wohnung räumen und angeblich müsste ich dann die Kosten für das alles übernehmen was in die Tausenden gehen soll, aber so viel Geld hab ich nicht. Ich ziehe ja auch so schnell wie möglich aus, ich muss nur auf das Geld vom Amt warten. Der Vermieter will jetzt bis morgen einen festen Termin zu dem ich ausziehen soll. Weiß jemand was ich tun soll?

  • Hallo

    Januar und Februar stehen noch aus.

    Die gesetzliche Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

    Zwei Monatsmieten rechtfertigen eine außerordentliche fristlose

    Kündigung aus wichtigem Grund.

    Mein Vermieter drohte mir mit Räumungsklage und kündigte den Vertrag auf den 28.02.2018.

    Kann er ja machen, wann bekamst du die Kündigung?

    Austausch des Schlosses sollte ich nicht innerhalb der nächsten Tage die Wohnung räumen

    Das kann er nicht, Selbstjustiz wurde in Deutschland noch nicht

    gesetzlich geregelt. ;)

    Ich ziehe ja auch so schnell wie möglich aus, ich muss nur auf das Geld vom Amt warten.

    Gehe bitte sofort zum Jobcenter mit der Kündigung und weise

    auf die drohende Räumungsklage, damit auf drohende

    Obdachlosigkeit hin. Du musst sofort aktiv werden.



  • Hallo Sisyphos,

    das ist eine verzwickte Lage.

    Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist.

    Das ist bei Dir der Fall. Deshalb hat dein Vermieter gekündigt. Wichtig hier ist, dass mit einer fristlosen Kündigung nicht quasi entrechtet bist.

    Selbstverständlich kann und darf der Vermieter nicht das Schloss austauschen. Das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat. Desweiteren kann er Dich auch nicht einfach aus der Wohnung werfen, sondern muss die bereits von ihm angekündigte Räumungsklage bei Gericht einreichen.

    Der Vermieter macht Dir so einen Druck, da er weiß, dass so ein Räumungsrechtsstreit gern mal 6 bis 8 Monate dauern kann.

    Und selbst dann muss man Dir noch eine Frist zur Räumung setzen. Will heißen:

    So schnell bekommt der Vermieter Dich da nicht raus!

    Im Übrigen kann man die fristlose Kündigung auch heilen, wenn Dir erstmals fristlos gekündigt wurde und Du die Rückstände auf einmal ausgleichst.

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass alle notwendigen Anträge beim Jobcenter gestellt sind und eine zeitnahe Bearbeitung erfolgt.

    An der Stelle sei darauf hingewiesen, wenn der Vermieter Klage einreicht und Du vorher ausziehst, er die Kosten dafür zu tragen hat.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Bitte nur sachliche Antworten und

    in die Konversation schauen! Danke!

  • asap eine Zusage vom JC besorgen, dass sie absofort und ggf. rückwirkend die KdU übernehmen und dem Vermieter vorlegen.

    Alternativ Picasso oder Topf voll Gold von Freunden leihen, der nach der kalten Räumung durch den Vermieter irgendwie fehlt..

  • Noch als Hinweis: Wenn der Vermieter auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat, wird der Versuch, das Geld rückwirkend vom Jobcenter zu erhalten, vermutlich ins Leere laufen.

    Diese Kosten werden nur übernommen, um eine drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Es kann hier allerdings nur eine fristlose Kündigung geheilt werden. Die ordentliche Kündigung hat dann weiterhin Bestand.

    Oder anders ausgedrückt: Selbst wenn das Jobcenter zahlt, wird er aus der Wohnung raus müssen. Solche Spielchen macht das Jobcenter in der Regel nicht mit

    Letztendlich heißt es aber: "Versuch mach Klug"

    Der Vermieter kann aber natürlich nicht selbst das Schloss tauschen. Das ganze nennt sich nämlich verbotene Eigenmacht

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das klingt fast, wie bei meinen Sohn.

    Allerdings bekam er ALGII, dieses wurde unbegründet gekürzt, bis 100%. Er hat versucht sich zu wehren, ohne Erfolg. Als er mir 6 Monate endlich mitteilte, was los ist, war es zu spät.

    Fristlose Kündigung, Räumungsklage...

    Ich habe erstmal Anwalt eingeschaltet, wegen der Sanktionen. Habe mit der Vermietung Kontakt aufgenommen, war nichts zu machen. Habe Darlehen zur Mietschuldübernahme beantragt, abgelehnt, weil nur dann übernommen wird, wenn noch keine fristlose Kündigung vorliegt. Schloss wurde nach der fristlosen ausgetauscht und versiegelt. Er durfte nichts aus der Wohnung mitnehmen.

    Er hat sich dann obdachlos gemeldet, bis heute suchen wir verzweifelt eine Wohnung, niemand will vermieten, obwohl er die Mietschulden am abzahlen ist und weitere nicht bestehen. Ich habe ihm bei mir eine Melde Adresse gegeben, sonst hätte er noch nicht mal Anspruch auf ALGII. Er arbeitet seit 18 Monaten in einem Minijob und versucht wieder rauszukommen.

    Leider sind Vermietungen nicht verpflichtet zu vermieten, sie können jederzeit ablehnen...

    Seit 5 Monaten ist er nun bei mir und schläft auf der Couch im Wohnzimmer. Das Jobcenter sagt zwar, ihm steht eine Wohnung zu, aber kongrete Hilfe gibt es nicht. Habe mehrere Bestätigungen schriftlich, dass der Wohnraum komplett vom Jobcenter getragen wird, trotzdem lehnen alle Vermietungen ab. Ich weiß nicht mehr, was wir noch tun können... Hätte er mich nicht, gäbe es einen mehr auf der Straße...

  • asap eine Zusage vom JC besorgen, dass sie absofort und ggf. rückwirkend die KdU übernehmen und dem Vermieter vorlegen.

    Alternativ Picasso oder Topf voll Gold von Freunden leihen, der nach der kalten Räumung durch den Vermieter irgendwie fehlt.

    Jobcenter zahlen nur, wenn es noch nicht zur fristlosen Kündigung gekommen ist.

  • Schloss wurde nach der fristlosen ausgetauscht und versiegelt. Er durfte nichts aus der Wohnung mitnehmen.

    Das war rechtswidrig und man hätte sich dagegen mit Erfolg im Eilverfahren wehren dürfen, Kosten wären keine Entstanden durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

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