Hallo liebe Forumsgemeinde,
folgender fiktiver Fall ist gegeben: Mieter M hat ein Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter V erhalten. Um keine Fristen zu versäumen hat M seinen Dauerauftrag unverzüglich abgeändert - und zwar ab der nächsten Mietzahlung nach Ablauf der Überlegungsfrist. Während der Überlegungsfrist stellten sich bei M aber Zweifel bzgl. der verlangten Höhe ein und eine begründete und unterschriebene Teilzustimmung hat er V zukommen lassen - darin wurde natürlich eine geringere Höhe als von V verlangt akzeptiert. Leider hat M aber vergessen auch den damals bereits geänderten Dauerauftrag entsprechend zu ändern und es gingen 5 Mietzahlungen in von V verlangter Höhe raus. Was gilt nun? Kann M die "freiwillig" zu viel gezahlte Miete zurückverlangen bzw. nach schriftlicher Mitteilung an V eine Verrechnung mit der nächsten Mietzahlung durchführen? Oder hat M nun so richtig die ............ gezogen und der von V verlangten Mieterhöhung durch vorbehaltsloser Zahlung sogar zugestimmt - trotz gültiger Teilzustimmung?
Vielen für Antworten im Voraus und Gruß