Beiträge von Orville

    Danke für eure Antworten.

    Leipziger82: Der Vermieter wurde auf dieses Versehen noch nicht angesprochen. Zur Teilzustimmung hat er sich in den letzten 5 Monaten auch nicht geäußert. Stillschweigend wurde die verlangte Miete einbehalten - trotz Teilzustimmung. Ist eine unterschriebene Teilzustimmung nicht höher zu werten als eine vorbehaltlose Zahlung? Das Versehen ist ja plausibel und eindeutig erkennbar.

    anitari: Trotz zuvoriger Teilzustimmung? Wie bei Leipziger82 bereits erwähnt: Das Versehen ist ja plausibel und eindeutig erkennbar.

    Hallo liebe Forumsgemeinde,


    folgender fiktiver Fall ist gegeben: Mieter M hat ein Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter V erhalten. Um keine Fristen zu versäumen hat M seinen Dauerauftrag unverzüglich abgeändert - und zwar ab der nächsten Mietzahlung nach Ablauf der Überlegungsfrist. Während der Überlegungsfrist stellten sich bei M aber Zweifel bzgl. der verlangten Höhe ein und eine begründete und unterschriebene Teilzustimmung hat er V zukommen lassen - darin wurde natürlich eine geringere Höhe als von V verlangt akzeptiert. Leider hat M aber vergessen auch den damals bereits geänderten Dauerauftrag entsprechend zu ändern und es gingen 5 Mietzahlungen in von V verlangter Höhe raus. Was gilt nun? Kann M die "freiwillig" zu viel gezahlte Miete zurückverlangen bzw. nach schriftlicher Mitteilung an V eine Verrechnung mit der nächsten Mietzahlung durchführen? Oder hat M nun so richtig die ............ gezogen und der von V verlangten Mieterhöhung durch vorbehaltsloser Zahlung sogar zugestimmt - trotz gültiger Teilzustimmung?


    Vielen für Antworten im Voraus und Gruß

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