Keine nebenkostenabrechnung erhalten

  • Hallo zusammen ich bin am 1.10.2015 in meine Wohnung eingezogen und am 1. 6.2017 ausgezogen. Ich habe nie eine Nebenkosten Abrechnung erhalten. Kann ich diese noch anfordern? Wenn ja muss ich auch immer noch nachzahlen oder gibt es dort fristen?


    Und ich habe bis heute meine Kaution nicht erhalten, sind zwar nur 300 Euro aber lohnt es dafür als mitglied beim mieterschutzbund eintragen zu lassen?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

  • Unabhängig davon, wann bei dir die Abrechnungsperiode läuft (was steht dazu im Mietvertrag) ist für 2015 die Zeit abgelaufen, oder der Drops gelutscht. Für 2017 kann aber immer noch eine korrekte Abrechnung erstellt werden.

    Jetzt kommt natürlich die Frage, ob du deine Betriebs-, bzw. Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung bezahlt hast. Das müsste aber auch im Mietvertrag zu lesen sein. Wenn eine Vorauszahlung, dann kannst du die Abrechnung von deinem Exvermieter auch heute noch einfordern, eine Nachzahlung musst du nicht leisten, aber ein Guthaben muss der Exvermieter aber auszahlen.

  • Woher willst du wissen, ob deine Vorauszahlungen gepasst haben? Das würde mich wundern, wenn das plus/minus ausgegangen sein sollte. Für 15/16 musst du auf keinen Fall nachzahlen, kannst aber ein Guthaben verbraten oder sparen.

  • Hinweis!

    Da das Mietverhältnis beendet ist könntest Du die Vorauszahlungen sogar zurückfordern wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Abrechnungen erstellt.

  • Hallo Aweluk !

    der Vermieter muss dir Einsicht auf Rechnungen gewähren.

    Ja kannst du auch für 2015 zurückfordern.

    Eine verjährungsfrist für die Erstellung der Nebenkosten gibt es nicht. Die kannst du verlangen allerdings kann dein Ex Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen.

    Rückforderungen für Guthaben kannst du von 2017 aus gesehen bis zurück ins Jahr 2014 geltendmachen. Von 2018 aus gesehen bis 2015 zurück. Aber zackig dieses Jahr noch anfordern.

    mfg

    Blackbox

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