Hallo,
wir wohnen nun seit drei Jahren in unserer Wohnung und möchten nun ausziehen.
Vor dem Einzug wurden die Wände durch den Vermieter mit unserer Einwilligung grau gestrichen (der Farbcode steht im Mietvertrag). Nun meint unser Hausmeister, dass wir diese Farbe kaufen und die Wohnung in genau diesem Grau wieder streichen müssen, wenn wir ausziehen. Zum Thema Auszug, streichen etc. steht nichts im Mietvertrag. Es gibt jedoch eine Kleinreparaturklausel - ich weiß nicht, ob dies eine Bedeutung hat.
Stimmt das?
Liebe Grüße
Jenny