Müssen wir unsere Wohnung streichen?

  • Hallo,

    wir wohnen nun seit drei Jahren in unserer Wohnung und möchten nun ausziehen.

    Vor dem Einzug wurden die Wände durch den Vermieter mit unserer Einwilligung grau gestrichen (der Farbcode steht im Mietvertrag). Nun meint unser Hausmeister, dass wir diese Farbe kaufen und die Wohnung in genau diesem Grau wieder streichen müssen, wenn wir ausziehen. Zum Thema Auszug, streichen etc. steht nichts im Mietvertrag. Es gibt jedoch eine Kleinreparaturklausel - ich weiß nicht, ob dies eine Bedeutung hat.

    Stimmt das?

    Liebe Grüße

    Jenny

    Einmal editiert, zuletzt von Jencherish (1. Februar 2018 um 23:29)

  • Eine Kleinreparaturklausel hat nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun - um die es hier wohl geht!

    Sollte keine Schönheitsreparaturklausel - der Vermieter kann diese auf den Mieter übertragen - im Mietvertrag vorhanden sein, dann könnte Jenny die geräumte und "besenreine" Wohnung ohne streichen verlassen.

    Der Forderung ist aber sowieso nicht Folge zu leisten, da es sich um eine Endrenovierung handelt, die nach BGH als unwirksam betrachtet wird.

  • Der Forderung ist aber sowieso nicht Folge zu leisten, da es sich um eine Endrenovierung handelt, die nach BGH als unwirksam betrachtet wird.

    Nur wenn die Endrenovierung unabhängig vom Zustand der Mietsache ist.

  • Nur wenn die Endrenovierung unabhängig vom Zustand der Mietsache ist.

    Den Hinweis kann man sich schenken, da der Fragesteller nichts in dieser Richtung mitgeteilt hat.

    Ebenso könnte man bemerken: Es sei denn es handelt sich um eine Individualvereinbarung.

  • Selbst wenn es eine gültige Klausel zu Schönheitsreparaturen gäbe, könnte Euch der Vermieter hier keine Farbe vorschreiben.

    Ihr könntet - sofern keine Individualvereinbarung existiert - auch weiß streichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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