Hallo, habe folgendes:
Wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung mit 3 Vergleichswohnungen macht, weil er sie mit Mietspiegel nicht durchsetzen könnte:
Dürfen dann alle Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand sein?
Hat der Mieter das Recht, diese Vergleichswohnungen zu besichtigen und sich die Miete nachweisen zu lassen?
Der Vermieter kann ja schließlich sonstwas behaupten in Bezug auf Gleichheit der Wohnung, Zustand, Ausstattung usw.