Beiträge von pimpfi

    Anscheinend kann sich niemand vorstellen, dass Vermieter lügen.

    Meine Frage zielte darauf ab:

    Wohnung ist laut Mietspiegel, Ausstattung einfach, 5,50 wert, gezahlt wird 5,70.

    Mieterhöhung soll Mieter zum Umzug animieren neben einigen anderen netten Ideen des VM.

    Laut Mietspiegel ist eine Erhöhung nicht möglich, daher werden jetzt Vergleichswohnungen hergenommen.

    Diese sind soweit in allen Punkten fast vergleichbar, bis auf die Tatsache, dass sie innerhalb der letzten 3 Jahre hochwertig aufgehübscht wurden, neue Bäder, neue Böden und etliches mehr. Zustand dieser Wohnungen nun hochwertig, Miete laut Mietspiegel nun 6,50.

    Dazu ist noch zu sagen, dass die kleine Stadt keinen eigenen Mietspiegel hat, darauf beruft sich VM, aber es ist anerkannte Praxis, dass der der Nachbarstadt auch gilt.

    Vermieter will nun für die einfache Wohnung auch 6,50, verschweigt aber den höherwertigen Zustand der Vergleichswohnungen, gibt den einfachen Stand von vor der Renovierung an, damals waren die Wohnungen ebenfalls nur 5,50 wert und denkt, der Mieter weiß nichts von der Modernisierung.

    Daher mein Interesse daran, ob man dem Vermieter den Wind aus den Segeln nehmen kann, indem man die Wohnungen besichtigen will oder ob es einem tatsächlich zusteht.

    Natürlich werden die Wohnungen teurer sein, sonst macht es ja keinen Sinn, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung will.

    Die Befürchtung ist ja die, dass die Wohnungen höherwertig und besser ausgestattet sind, dadurch teurer, der Vermieter aber mit der Behauptung, sie wären gleichwertig "schlecht" wie die des Mieters, eine Mieterhöhung durchsetzen will.

    Darum eben die Frage, wie weit man das Recht auf Nachprüfung hat.

    Das ist soweit klar.

    Aber das reicht ja insoweit nicht, als Mieter die Wohnungen dennoch nicht vergleichen kann.

    Wenn der Mieter eine einfachst ausgestattete Wohnung hat, für die die Miete jetzt schon über dem Mietspiegel liegt und der Vermieter deswegen mit Vergleichswohnungen kommt.

    Der Vermieter gibt aber kürzlich renovierte Wohnungen mit neuen Bädern, Laminat etc. als Vergleichsmiete an, also von der Ausstattung und dem Zustand viel besser mit entsprechend höheren Mieten, dann wäre das ja Betrug.

    Wie weit hat der Mieter das Recht zur Überprüfung der Angaben?

    Hallo, habe folgendes:

    Wenn ein Vermieter eine Mieterhöhung mit 3 Vergleichswohnungen macht, weil er sie mit Mietspiegel nicht durchsetzen könnte:

    Dürfen dann alle Vergleichswohnungen aus eigenem Bestand sein?

    Hat der Mieter das Recht, diese Vergleichswohnungen zu besichtigen und sich die Miete nachweisen zu lassen?

    Der Vermieter kann ja schließlich sonstwas behaupten in Bezug auf Gleichheit der Wohnung, Zustand, Ausstattung usw.

    kenne den Mietvertrag nicht genau, müsste ich mir nochmal zeigen lassen.

    Wenn nun eine dieser o.a. gültigen Öffnungsklauseln drin wäre und somit neue Betriebskosten statthaft, würde das doch aber nicht für die gestrichenen Posten Vesicherung und Steuer gelten, oder?

    Ich ging eigentlich davon aus, dass, sobald in einem Vertrag etwas angekreuzt bzw. durch Strich ausgeschlossen ist, auch nur genau das immer berechnet werden dürfe, meine, das mal so gelesen zu haben.

    Die Posten entstehen ja auch nicht neu, die gab es schon immer, der damalige verstorbene Vermieter hat sie nur nicht seinen Mietern berechnet.

    der Mietvertrag ist knapp 30 Jahre alt, eins dieser damals üblichen hellblauen Hefte. Die Betriebskosten wie Wasser, Müll, Heizkosten usw. sind angekreuzt, aber Steuern und Versicherung gestrichen. Ebenso bestand für den Garten alleinige Nutzung durch einen anderen Mieter, der Garten ist vor einigen Jahren sogar mit einem höheren Zaun mit abschließbarem Tor umgeben worden, Schlüssel haben nur dieser Mieter und der Vermieter. Warum sollten also andere Mieter plötzlich Kosten der Gartenpflege tragen?

    Auch einen Hauswart hat es nie gegeben, wozu wird der plötzlich gebraucht und warum sollte man plötzlich einen zahlen?

    Das ist es ja, der VM gibt weder an, wieviel höher die NK sein werden, noch wie lange er die Miete nicht erhöhen wird.

    Bei den ganzen Posten und Freiheiten, die er sich mit Unterschrift in Zukunft herausnehmen könnte, gehe ich mal von mindestens 100 Euro aus bei einer derzeitigen KM von 320 + 80 NK.

    Die Miete könnte er nicht so viel erhöhen, zumal die Miete zur Zeit wohl über dem Mietspiegel liegt, ist etwas Auslegungssache, der Zustand der Wohnung ist von 1970 ohne jegliche Verbesserung seither und andere Wohnungen sind top und hochwertig saniert in den letzten Jahren von der Decke bis zum Boden und zahlen nur etwas über 60 Cent mehr pro qm.

    Die anderen Mieter halten sich sehr bedeckt in allen Dingen, man weiß also nicht, ob es wirklich der Gerechtigkeit dient und alle Mieter danach gleichgestellt sind oder ob man hier übertölpelt werden soll, weil der Vermieter weiß, dass die Miete derzeit schon zu hoch ist und nicht erhöht werden kann, schon gar nicht ohne Modernisierung.

    also erst mal ganz stumpf, wenn er nachhakt, sagen, dass man sich die Kosten vor Unterschrift natürlich ansehen will.

    Die werden sicher heftig-deftig sein, öffentliche Lasten des Grundstücks, Versicherungen, Gartenpflege für einen Garten, den man nicht betreten kann, Öltank, Rauchmelder. Dann wird gleich noch ein Hauswartposten dazu erfunden, den es 30 Jahre nicht gab.

    Da wäre eine Mieterhöhung wohl billiger.

    Wie sieht es mit dieser kurzen Frist aus, 4 Tage, bevor die Änderungen wirksam werden sollen?

    Hallo,

    wäre dankbar für Tipps zu folgender Sache:

    neuer Vermieter (Erbe) möchte mit Schreiben vom 26.12.17 neue, bisher im Mietvertrag nicht vereinbarte Nebenkosten ab 1.1.18 ansetzen.

    Begründung:

    Es wären im Laufe der letzten Jahre verschiedene Mietverträge gemacht worden, für manche Mieter mit diesen Kosten und für andere nicht, es solle jetzt gerechter zugehen.

    Die Höhe dieser Kosten und die neuen Abschlagszahlungen werden nicht genannt, sollen dann im Zuge der Nebenkostenabrechnung 2017 mitgeteilt werden.

    Wenn dieser Zusatz zum Mietvertrag unterschrieben würde, würde er im Gegenzug "zunächst" auf eine Mieterhöhung verzichten.

    Wie sind die Möglichkeiten, dass er mit sowas durchkommt, wie sollte man reagieren?

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