Fristlose Kündigung - Gerechtfertigt?

  • Sehr geehrte Forum-Mitglieder! Ich hoffe ihr könnt mir und meiner Partnerin, bei unserem Problem in unserer Wohnung helfen.

    Um zum eigentlichen Anliegen und der Kündigung, von der Vermieterseite aus, zu kommen.. muss ich zeitlich ein paar Tage zurückgehen.

    Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. Dieser ist seit nun einem 3/4 Jahr von Störungen betroffen. Diese äußern sich, das ich mal eine Woche lang weder telefonieren, noch ins Internet kann. Dann wiederum gehts für ne Woche wieder tadellos. Da das aber kein Zustand ist, hab ich zunächst meinen Anbieter kontaktiert und daraufhin kamen einige bestellte Techniker in die Wohnung.

    Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss. Dies kann nur vom Vermieter ausgeführt werden. Dies ist das erste und gravierenste Problem.

    Die nächsten Folgen mit der schlechten Warmwasserversorgung, Schimmel an den Wänden, klitschnasse Fenster, Knacken in der Heizung, und einige Kleinigkeiten.

    Diese Probleme wurden dem Vermieter vor kurzem mitgeteilt (die Sache mit dem Internet schon ein paar Wochen zuvor). Also habe ich ihn in meine Wohnung herbestellt, damit ich mit ihm reden kann und er sich der Sachen annimmt.

    Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". Ich habe meine Freundin seit Anfang des Jahres in meiner Wohnung. Sie ist aber noch nicht umgemeldet. Und sie war auch nicht jeden Tag bei mir. Sondern mal 5 Tage lang, und 2 tage bei Ihren Eltern, und dann mal wieder 4 tage bei mir. Das sie hier ist habe ich ihm persönlich und schriftlich mitgeteilt, am selbigen Tag wo ich ihn herbestellt habe (vor rund 2 Wochen).

    In meinem Mietvertrag steht wörtlich drin:
    Das ich zum Abschluss des Vertrages, nicht beabsichtige eine weitere Person in meiner Wohnung aufzunehmen.

    (Habe ich auch nicht, denn kein Wort ist geschrieben, das es für die Dauer des gesamten Vertrages gilt. Und zum Abschluss habe ich auch nur die Wohnung für mich haben wollen.)

    Jetzt will der vermieter mich fristlos kündigen, bzw. hat mir die schriftliche Kündigung ausgesprochen/gegeben, das ich 2 wochen zeit habe, die Wohnung zu verlassen.

    Ich habe mit ihm geredet, das wir die warmmiete gerne angleichen können, ich über die kleinigkeiten hinwegsehe, usw. um ihn erstmal zufrieden zu stellen, das ich mit meiner freundin hier wohnen darf.

    Das ganze hat aber nichts ergeben und er besteht auf die Kündigung.

    Frage ist: Ist seine Kündigung gerechtfertigt?

    Als reinen Kündigungsgrund wählt er denen, das ich angeblich meine Freundin mehr als 8 Wochen hier beherberge. (was nicht stimmt).

    Und das ich dadurch den Vertrag gebrochen haben soll.


    Was kann ich tun?

    MfG

  • Hallo HRO_2011,

    grundsätzlich: Eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

    "Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. - Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss.
    ...schlechten Warmwasserversorgung,*)
    Schimmel an den Wänden,
    klitschnasse Fenster,
    Knacken in der Heizung,
    und einige Kleinigkeiten.*)"
    *) müsste noch näher definiert werden. Ich würde alle Mängel tabellarisch aufzählen und den VM schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, da er gem. § 535 BGB zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet ist. Auch darauf hinweisen, dass ihm diese Mängel bereits seit ... bekannt sind.

    "Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". ..."
    Ich würde im gleichen Briefumschlag auf besonderem Schreiben dem VM mitteilen, dass seine Kündigung einer Rechtsgrundlage entbehrt und somit zurückgewiesen wird.
    Welche Besucherkontrollmöglichkeiten hat denn der VM?

  • Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. Dieser ist seit nun einem 3/4 Jahr von Störungen betroffen.

    Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss. Dies kann nur vom Vermieter ausgeführt werden. Dies ist das erste und gravierenste Problem.

    Das dürfte falsch sein, außer es wurde im Mietvertrag entsprechend vereinbart. Für eine funktionierende Telefonleitung ist der Vermieter nicht zuständig, das ist einzig Angelegenheit des Mieters/Telefonanbieters.

    Hier gibt es mehr: Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Ich habe mit ihm geredet, das wir die warmmiete gerne angleichen können, ich über die kleinigkeiten hinwegsehe, usw. um ihn erstmal zufrieden zu stellen, das ich mit meiner freundin hier wohnen darf.

    Der Abschluss eines Mietvertrages über Warmmiete ist nicht erlaubt: energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

    Was kann ich tun?

    MfG

    Sie sollten sich in Ruhe mit diesem Lexikon beschäftigen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo HRO_2011,

    grundsätzlich: Eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

    "Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. - Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss.
    ...schlechten Warmwasserversorgung,*)
    Schimmel an den Wänden,
    klitschnasse Fenster,
    Knacken in der Heizung,
    und einige Kleinigkeiten.*)"
    *) müsste noch näher definiert werden. Ich würde alle Mängel tabellarisch aufzählen und den VM schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, da er gem. § 535 BGB zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet ist. Auch darauf hinweisen, dass ihm diese Mängel bereits seit ... bekannt sind.

    "Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". ..."
    Ich würde im gleichen Briefumschlag auf besonderem Schreiben dem VM mitteilen, dass seine Kündigung einer Rechtsgrundlage entbehrt und somit zurückgewiesen wird.
    Welche Besucherkontrollmöglichkeiten hat denn der VM?

    Zum Warmwasser.. es laufen gemessene 2 Liter Kaltwasser (obwohl auf Anschlag warm gedreht) bis handwarmes Warmwasser erreicht wird. Und dafür läuft natürlich auch der Warmwasserzähler -> Betriebskosten Angleichung

    Kleinigkeiten sind dann noch das Schwitzwasser im Verbundglas von einem Fenster geriet. Das geht nicht mehr raus und muss ausgetauscht werden.

    Dazu kommt, das ich im Winter in der Wohnung keine 20°c erreiche. Egal in welchem Raum, auch wenn alle Heizungen auf 5 stehen und ich vorher für 5-10 min entlüftet habe.

    Die Toilettenspülung war unzureichend, so dass "Inhalte" erst beim 2. Spülen verschwanden.

    ----------------------------------------

    Zum Vertragsbruch stellen sich mir einige Fragen.
    Ist es im Mietgesetz festgelegt, das man "verbieten" darf, das eine weitere Person einzieht, und dies im Mietvertrag so darstellt?

    Wenn nein, ist es dann wie DU meinst, auf grund der Rechtsgrundlage nicht rechtmäßig? Die Kündigung ungültig?

    Wenn ja, dann hat sich alles geklärt..

  • Sie sollten sich in Ruhe mit diesem Lexikon beschäftigen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Für die Bereitstellung und Funktion ist der Vermieter eindeutig verantwortlich. Und zwar dann, wenn er selbst oder eine von Ihm beauftrage Firma die Sanierungsarbeiten im Hause durchgeführt haben und somit auch die Leitungen für den Telefonanschluss erneuert hat.

    Damit tritt er als Bezugsperson für die Leitung in Kraft. Die Telekom (die ursprünglich die Leitungen besitzt) hat damit nichts mehr zu tun.

    Man muss dazu sagen, das es sich nur um die Steigleitung (vom Keller ins Haus) handelt. Bis zum Keller ist natürlich die Tcom verantwortlich. Aber da liegt auch nicht der Fehler.

  • Thema Kündigung:

    Grundsätzlich haben Sie als Mieter sogar das Recht, Ihre Lebensgefährtin in den Mietvertrag mit aufnehmen zu lassen. Dies kann Ihr Vermieter nur verhindern, wenn durch die Aufnahme eine Überbelegung der Wohnung stattfindet (eher unwahrscheinlich).

    Und um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, hätte Ihr Vermieter Sie vorher schriftlich abmahnen müssen, da er sich ja auf einen Verstoss gegen den Mietvertrg beruft. Und eine fristlose Kündigung in diesen Fällen setzt eine vorherige Abmahnung voraus.

  • Hallo HRO_2011,

    "Zum Warmwasser.. es laufen gemessene 2 Liter Kaltwasser (obwohl auf Anschlag warm gedreht) bis handwarmes Warmwasser erreicht wird."
    Das ist systembedingt und nicht zu vermeiden. Ist in dem von mir vermietetetn MFH auch so, kein Mieter hat das bis jetzt beanstandet, obwohl sie wissen, dass Warm- und Kaltwasserzwischenzähler eingebaut sind. Das liesse sich nur beheben, wenn im WW-Kreislauf eine Zirkulationspumpe eingebaut wäre und vor jeder Zapfstelle ein Zähler sässe.

    "Kleinigkeiten sind dann noch das Schwitzwasser im Verbundglas von einem Fenster geriet. Das geht nicht mehr raus und muss ausgetauscht werden."
    Richtig, ist ein Mangel.

    "Dazu kommt, das ich im Winter in der Wohnung keine 20°c erreiche. Egal in welchem Raum, auch wenn alle Heizungen auf 5 stehen und ich vorher für 5-10 min entlüftet habe."
    Dann würde niemand mehr leben (ähem, pardon!). Aber gelüftet bzw. belüftet ist schon i.O.

    "Die Toilettenspülung war unzureichend, so dass "Inhalte" erst beim 2. Spülen verschwanden."
    Richtig, sie müssen m.M. so eingestellt sein, dass beim ersten Mal... Einen Tiefspüler mit Brille und Spülkasten gibbet beim Prak**ker für ca. 75€.

    "Zum Vertragsbruch stellen sich mir einige Fragen.
    Ist es im Mietgesetz festgelegt, das man "verbieten" darf, das eine weitere Person einzieht, und dies im Mietvertrag so darstellt?"
    M.W. bedarf der Einzug einer 2. Person der Zustimmung des VM. Einzug einer Verlobten, besser: Ehefrau, kann nicht verwehrt werden. Bei den Betriebskosten könnte sich auch etwas ändern.

    "Die Kündigung ungültig?"
    Ja. Dir müsste ein eklatanter Verstoss nachgewiesen werden, und Du müsstest nachweislich schriftlich mit Erklärung Deines vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt worden sein.

    "Und zwar dann, wenn er selbst oder eine von Ihm beauftrage Firma die Sanierungsarbeiten im Hause durchgeführt haben und somit auch die Leitungen für den Telefonanschluss erneuert hat."
    Ich sehe es etwas anders: Die Telefonleitungen können eigentlich nur durch inzwischen erfolte Arbeiten im Haus beschädigt worden sein. Und da gilt es, den Verantwortlichen zu finden.

    "Damit tritt er als Bezugsperson für die Leitung in Kraft."
    Insofern ist der VM der erste Ansprechpartner.

    "Bis zum Keller ist natürlich die Tcom verantwortlich."
    Genauer: Bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik, frühere Bezeichnung: EVz - Endverzweiger - oder bei Koax-Leitung ÜP -Übergabepunkt - die Telekom.;)

  • Die Telekom ist grundsätzlich bis zum APL zuständig, die Innenleitung liegt im Verantwortungsbereich des Grundstückeigentümers.
    Dieser kann bei Beschädigungen den Verursacher in Regreß nehmen.

    Ein (kostenpflichtiger) Austausch der Innenleitung wird nur nach Absprache mit dem Grundstückeigentümer vorgenommen da die Telekom üblicherweise nur Aufputz-Montagen (Treppenhaus, Außenwand) vornimmt oder vorhandene Leerrohre nutzt.

    Daher sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.

  • Daher sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht.

    Aber für den Vermieter gibt es keine gesetzliche Verpflichtung und darauf dürfte es wohl ankommen:

    Die Ausstattung mit einem Telekommunikationsanschluss gehört nicht zu den Mindestanforderungen. Der Vermieter ist mithin nur zu einer Bereitsstellung auf seine Kosten verpflichtet, falls die Beschreibung des Mietobjekts im Mietvertrag eine entsprechende Aussattung oder anderweitige Verpflichtung des Vermieters enthält. Jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung.

    Der Telefonanschluss (= die Verbindung zum Telefonnetz) ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter, sondern von den entsprechenden Telefongesellschaften (z.B. der Telekom) erbracht wird. Der Mieter bestellt den Anschluss nicht beim Vermieter sondern bei der Telefongesellschaft. Auf die von der Telefongesellschaft erhobenen Gebühren hat der Vermieter keinen Einfluß.

    aus Mietrechtslexikon.de

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