Beiträge von HRO_2011

    Sie sollten sich in Ruhe mit diesem Lexikon beschäftigen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Für die Bereitstellung und Funktion ist der Vermieter eindeutig verantwortlich. Und zwar dann, wenn er selbst oder eine von Ihm beauftrage Firma die Sanierungsarbeiten im Hause durchgeführt haben und somit auch die Leitungen für den Telefonanschluss erneuert hat.

    Damit tritt er als Bezugsperson für die Leitung in Kraft. Die Telekom (die ursprünglich die Leitungen besitzt) hat damit nichts mehr zu tun.

    Man muss dazu sagen, das es sich nur um die Steigleitung (vom Keller ins Haus) handelt. Bis zum Keller ist natürlich die Tcom verantwortlich. Aber da liegt auch nicht der Fehler.

    Hallo HRO_2011,

    grundsätzlich: Eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

    "Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. - Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss.
    ...schlechten Warmwasserversorgung,*)
    Schimmel an den Wänden,
    klitschnasse Fenster,
    Knacken in der Heizung,
    und einige Kleinigkeiten.*)"
    *) müsste noch näher definiert werden. Ich würde alle Mängel tabellarisch aufzählen und den VM schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, da er gem. § 535 BGB zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet ist. Auch darauf hinweisen, dass ihm diese Mängel bereits seit ... bekannt sind.

    "Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". ..."
    Ich würde im gleichen Briefumschlag auf besonderem Schreiben dem VM mitteilen, dass seine Kündigung einer Rechtsgrundlage entbehrt und somit zurückgewiesen wird.
    Welche Besucherkontrollmöglichkeiten hat denn der VM?

    Zum Warmwasser.. es laufen gemessene 2 Liter Kaltwasser (obwohl auf Anschlag warm gedreht) bis handwarmes Warmwasser erreicht wird. Und dafür läuft natürlich auch der Warmwasserzähler -> Betriebskosten Angleichung

    Kleinigkeiten sind dann noch das Schwitzwasser im Verbundglas von einem Fenster geriet. Das geht nicht mehr raus und muss ausgetauscht werden.

    Dazu kommt, das ich im Winter in der Wohnung keine 20°c erreiche. Egal in welchem Raum, auch wenn alle Heizungen auf 5 stehen und ich vorher für 5-10 min entlüftet habe.

    Die Toilettenspülung war unzureichend, so dass "Inhalte" erst beim 2. Spülen verschwanden.

    ----------------------------------------

    Zum Vertragsbruch stellen sich mir einige Fragen.
    Ist es im Mietgesetz festgelegt, das man "verbieten" darf, das eine weitere Person einzieht, und dies im Mietvertrag so darstellt?

    Wenn nein, ist es dann wie DU meinst, auf grund der Rechtsgrundlage nicht rechtmäßig? Die Kündigung ungültig?

    Wenn ja, dann hat sich alles geklärt..

    Sehr geehrte Forum-Mitglieder! Ich hoffe ihr könnt mir und meiner Partnerin, bei unserem Problem in unserer Wohnung helfen.

    Um zum eigentlichen Anliegen und der Kündigung, von der Vermieterseite aus, zu kommen.. muss ich zeitlich ein paar Tage zurückgehen.

    Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. Dieser ist seit nun einem 3/4 Jahr von Störungen betroffen. Diese äußern sich, das ich mal eine Woche lang weder telefonieren, noch ins Internet kann. Dann wiederum gehts für ne Woche wieder tadellos. Da das aber kein Zustand ist, hab ich zunächst meinen Anbieter kontaktiert und daraufhin kamen einige bestellte Techniker in die Wohnung.

    Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss. Dies kann nur vom Vermieter ausgeführt werden. Dies ist das erste und gravierenste Problem.

    Die nächsten Folgen mit der schlechten Warmwasserversorgung, Schimmel an den Wänden, klitschnasse Fenster, Knacken in der Heizung, und einige Kleinigkeiten.

    Diese Probleme wurden dem Vermieter vor kurzem mitgeteilt (die Sache mit dem Internet schon ein paar Wochen zuvor). Also habe ich ihn in meine Wohnung herbestellt, damit ich mit ihm reden kann und er sich der Sachen annimmt.

    Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". Ich habe meine Freundin seit Anfang des Jahres in meiner Wohnung. Sie ist aber noch nicht umgemeldet. Und sie war auch nicht jeden Tag bei mir. Sondern mal 5 Tage lang, und 2 tage bei Ihren Eltern, und dann mal wieder 4 tage bei mir. Das sie hier ist habe ich ihm persönlich und schriftlich mitgeteilt, am selbigen Tag wo ich ihn herbestellt habe (vor rund 2 Wochen).

    In meinem Mietvertrag steht wörtlich drin:
    Das ich zum Abschluss des Vertrages, nicht beabsichtige eine weitere Person in meiner Wohnung aufzunehmen.

    (Habe ich auch nicht, denn kein Wort ist geschrieben, das es für die Dauer des gesamten Vertrages gilt. Und zum Abschluss habe ich auch nur die Wohnung für mich haben wollen.)

    Jetzt will der vermieter mich fristlos kündigen, bzw. hat mir die schriftliche Kündigung ausgesprochen/gegeben, das ich 2 wochen zeit habe, die Wohnung zu verlassen.

    Ich habe mit ihm geredet, das wir die warmmiete gerne angleichen können, ich über die kleinigkeiten hinwegsehe, usw. um ihn erstmal zufrieden zu stellen, das ich mit meiner freundin hier wohnen darf.

    Das ganze hat aber nichts ergeben und er besteht auf die Kündigung.

    Frage ist: Ist seine Kündigung gerechtfertigt?

    Als reinen Kündigungsgrund wählt er denen, das ich angeblich meine Freundin mehr als 8 Wochen hier beherberge. (was nicht stimmt).

    Und das ich dadurch den Vertrag gebrochen haben soll.


    Was kann ich tun?

    MfG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!