Guten Tag. Unsere Wohnung ist in einem 6 Parteien Haus. Die unterste Wohnung ist seit ca 2 Jahren nicht bewohnt. Dort gab es ein Wasserschaden der lange nicht bemerkt wurde. Wasser zog in alle Wände und trat im Treppenhaus und Keller an verschiedenen Stellen aus. Der Keller ist nun sehr feucht und riecht sehr muffig. Im Treppenhaus ist ein Schimmelfleck von ca. 1 qm. Die Hausverwaltung weiß über den Schaden Bescheid, stellte kurz in der Wohnung wo der Schaden entstand, ein Trocknungsgerät, weitere Maßnahmen würden jedoch nicht getroffen. Die Feuchtigkeit ist im ganzen Haus. Auch in Räumen unserer Wohnung treten immer mehr kleinere Schimmelflecken auf. Ausserdem funktioniert die Heizung in der Küche seit Monaten nicht. Nun ist meine Frage ob ich die Miete kürzen kann. Leider habe ich noch Mietrückstände, da ein Eigentümer Wechsel statt gefunden hat. Erst ging die Miete per Lastschrift vom Konto, dann sollte überwiesen werden, dadurch wurde ein Monat versäumt zu zahlen. Ich habe mich sofort mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, zahle die versäumte Miete nun in 3 Raten zurück, ist dies ein Grund keine Minderung der Miete durchzuführen?
Mietminderung Ja oder Nein?
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Renoshi -
25. Januar 2018 um 23:18 -
Erledigt
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Dieser Mietrückstand, der ja bereits aufgearbeitet wird, hat mit der möglichen Mietminderung nichts zu tun.
Die Miete wird nach § 536 BGB (bitte nachlesen) gemindert, indem die Minderung direkt mit der Mietzahlung verrechnet wird.
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Dieser Mietrückstand, der ja bereits aufgearbeitet wird, hat mit der möglichen Mietminderung nichts zu tun.
Die Miete wird nach § 536 BGB (bitte nachlesen) gemindert, indem die Minderung direkt mit der Mietzahlung verrechnet wird.
Hallo,
ja genau, es gibt noch Mietrückstände und nachdem es eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung gibt, wird die Miete gemindert.
Rein rechtlich mag es zwar so sein, aber ich würde niemanden empfehlen so vorzugehen.
Gruß
H H
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Hallo,
ja genau, es gibt noch Mietrückstände und nachdem es eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung gibt, wird die Miete gemindert.
Rein rechtlich mag es zwar so sein, aber ich würde niemanden empfehlen so vorzugehen.
Gruß
H H
Keine Ahnung, was Du damit sagen willst!
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Keine Ahnung, was Du damit sagen willst!
Vermutlich zielt er hier auf den moralischen Aspekt. Einerseits ist der Vermieter so kulant und bietet eine Ratenzahlung an, andererseits dankt es der Mieter mit einer Mietminderung.
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Vermutlich zielt er hier auf den moralischen Aspekt. Einerseits ist der Vermieter so kulant und bietet eine Ratenzahlung an, andererseits dankt es der Mieter mit einer Mietminderung.
Das alles betrifft nicht die ursprüngliche Frage und Schilderung des Vorgangs im Eingang.
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klar ist es eine doofe Situation die Miete zu mindern trotz Mietrückstände, allerdings habe ich die aktuelle Situation nun lange genug geduldet und mache mir auch über unsere und die Gesundheit unserer kleinen Hunde Gedanken. Wir sind vor 4 Jahren eingezogen und haben die Wohnung eigenständig komplett renoviert und nun so was...
Will man Kontakt aufnehmen, landet man ständig nur bei einer Hotline die das ganze annehmen aber es folgt keine Reaktion, ausser bei der Sache mit der Ratenvereinbarung bekam ich umgehend Antwort.
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und mache mir auch über unsere und die Gesundheit unserer kleinen Hunde Gedanken.
Die Hundehaltung wurde hoffentlich vom Vermieter genehmigt? Sonst habt ihr das nächste Problem.
Ansonsten würde ich derartige Mängel nicht telefonisch melden, sondern immer schriftlich. Sonst hast Du gar keinen Nachweis.
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Die Hundehaltung wurde hoffentlich vom Vermieter genehmigt? Sonst habt ihr das nächste Problem.
Ansonsten würde ich derartige Mängel nicht telefonisch melden, sondern immer schriftlich. Sonst hast Du gar keinen Nachweis.
Ja die Hundehaltung würde genehmigt
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Keine Ahnung, was Du damit sagen willst!
Dass ein Retard wie du es nicht verstehst, habe ich mir fast gedacht.
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Vermutlich zielt er hier auf den moralischen Aspekt. Einerseits ist der Vermieter so kulant und bietet eine Ratenzahlung an, andererseits dankt es der Mieter mit einer Mietminderung.
Aus lauter Dankbarkeit über die Ratenzahlung in einer Wohnung mitSchimmel und einer Küche ohne Heizung. So etwas lieben Vermieter über
Alles, duldsame, brave Mieter ohne Gegenwehr. Sorry, für die Ironie!
Will man Kontakt aufnehmen, landet man ständig nur bei einer Hotline die das ganze annehmen aber es folgt keine Reaktion,
Kommt mir irgendwie bekannt vor!

Nun zum eigentlich Kern! Der Hinweis von @Volker44 auf § 536 BGB
hat durchaus seine Berechtigung unabhängig davon, was sonst passiert ist.
Zitat§ 536 BGB
(1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
ZitatAlles anzeigenHier auch ein Kommentar zu § 536 BGB
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ..................
Bitte unbedingt vor einer Mietminderung Kontakt zum Mieterverein vor Ort
aufnehmen. Ja, es besteht ein Recht auf Mietminderung. Aber sie muss
korrekt erfolgen, um Konsequenzen zu vermeiden.
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Dass ein Retard wie du es nicht verstehst, habe ich mir fast gedacht.
Ah...ja, daher hat es bei Ihnen Tage gedauert bis sie wach geworden sind um auf meinen Beitrag irgendetwas dummes zu antworten.
Ich werde auf ihre Beiträge nicht mehr reagieren - die Zeit ist mir zu schade!
EOD
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Aus lauter Dankbarkeit über die Ratenzahlung in einer Wohnung mit
Schimmel und einer Küche ohne Heizung. So etwas lieben Vermieter über
Alles, duldsame, brave Mieter ohne Gegenwehr. Sorry, für die Ironie!Ich gehöre nicht dazu. Ich wünsche mir korrekte, offene Mieter, die ihre Rechte und Pflichten im Haus wahrnehmen. Beruht auf Gegenseitigkeit.
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Aus lauter Dankbarkeit über die Ratenzahlung in einer Wohnung mit
Schimmel und einer Küche ohne Heizung. So etwas lieben Vermieter über
Alles, duldsame, brave Mieter ohne Gegenwehr. Sorry, für die Ironie!Warum werde ich hier mehrfach zitiert? Ich habe lediglich die Meinung von H Hamburg umformuliert.
Meine eigene Meinung hierzu habe ich überhaupt nicht geäußert.
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