Guten Tag. Unsere Wohnung ist in einem 6 Parteien Haus. Die unterste Wohnung ist seit ca 2 Jahren nicht bewohnt. Dort gab es ein Wasserschaden der lange nicht bemerkt wurde. Wasser zog in alle Wände und trat im Treppenhaus und Keller an verschiedenen Stellen aus. Der Keller ist nun sehr feucht und riecht sehr muffig. Im Treppenhaus ist ein Schimmelfleck von ca. 1 qm. Die Hausverwaltung weiß über den Schaden Bescheid, stellte kurz in der Wohnung wo der Schaden entstand, ein Trocknungsgerät, weitere Maßnahmen würden jedoch nicht getroffen. Die Feuchtigkeit ist im ganzen Haus. Auch in Räumen unserer Wohnung treten immer mehr kleinere Schimmelflecken auf. Ausserdem funktioniert die Heizung in der Küche seit Monaten nicht. Nun ist meine Frage ob ich die Miete kürzen kann. Leider habe ich noch Mietrückstände, da ein Eigentümer Wechsel statt gefunden hat. Erst ging die Miete per Lastschrift vom Konto, dann sollte überwiesen werden, dadurch wurde ein Monat versäumt zu zahlen. Ich habe mich sofort mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt, zahle die versäumte Miete nun in 3 Raten zurück, ist dies ein Grund keine Minderung der Miete durchzuführen?